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Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten im Gewässer stoppen!

Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten sind eine Bedrohung für heimische Arten. Sie verursachen grosse ökonomische Schäden. Ihre Verbreitung zu verhindern, ist die effizienteste Bekämpfungsmassnahme.

Achtung! Haben Sie gebietsfremde Tiere und Pflanzen an Bord?

Durch den Schiffs- und Bootsverkehr werden regelmässig gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, als «blinde Passagiere» in den Basler Rhein eingeschleppt. Einige dieser Neobiota können sehr grosse ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen. Einmal eingeführt, lassen sich Neobiota meist nicht mehr eindämmen. Aus diesem Grund ist ihre Weiterverbreitung unbedingt zu verhindern.

Hier gelangen Sie zu den Porträts verschiedener invasiver Tierarten.

Weiterverbreitung verhindern

Neobiota sowie ihre Larven und Eier haften oft unbemerkt an Booten, Wassersportgeräten (Kajak, Tauchausrüstung, Stand-up-Paddle, Schwimmweste etc.) oder Fischereiausrüstung. Sie sind mit blossem Auge kaum zu erkennen. Viele Arten überleben auch längere Zeit im Trockenen.

Wenn Sie mit einem Boot, Wassersportgerät, Fischereiausrüstung oder Ähnlichem an ein anderes Gewässer wechseln, müssen diese vorher gereinigt und gründlich getrocknet werden.

Massnahmen vor dem Gewässerwechsel

Bitte beachten Sie vor einem Gewässerwechsel unbedingt folgende Regeln:

  1. Kontrollieren Sie Bootsrumpf, Motor, Taue, Anker, Wassersport- und Fischereigeräte etc. Entfernen Sie alle Tiere und Pflanzen.
  2. Reinigen Sie alles Material gründlich mit Wasser (am besten heiss, ≥ 45 °C). Boote und Motoren sollten mit einem Hochdruckreiniger und nur auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation gereinigt werden.
  3. Lassen Sie alles gereinigte Material vollständig trocknen, am besten etwa vier Tage lang. Dadurch werden noch vorhandene Organismen abgetötet. 

Informationen Wassersport und Fischerei

Das folgende Video richtet sich an Personen, die Wassersport treiben oder fischen. Es erklärt, wie durch einfache Verhaltensregeln die Verbreitung von Neobiota verhindert werden kann.

Informationen für den Wassersport

Erläuterungen zur Reinigung von Wassersportgeräten beim Gewässerwechsel
© Amt für Umwelt und Energie

Anleitung Bootsreinigung

Dieses Video enthält eine ausführliche Anleitung zur sachgerechten Reinigung von Booten. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für die Bootsreinigung.

Informationen für Bootsbesitzerinnen und -besitzer

Erläuterungen zur Bootsreinigung beim Gewässerwechsel
© Amt für Umwelt und Energie

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, ihr Boot beim Sportzentrum Rankhof kostenlos zu reinigen.

Sportzentrum Rankhof

Grenzacherstrasse 405
4058 Basel

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag

Termine nach Vereinbarung. Voranmeldung mindestens 24 Stunden vor dem Termin. 


Kein Freisetzen aus Aquarien und Gartenteichen

Wer seine Aquarientiere nicht behalten kann, sollte für sie ein geeignetes Zuhause suchen. Das Freisetzen gebietsfremder Tiere und Pflanzen ist verboten!

Aquarientiere, Aquarienwasser und exotische Wasserpflanzen gehören nicht in unsere Gewässer. Tiere und Wasserpflanzen aus Aquarien und Gartenteichen dürfen deshalb nie in die freie Natur freigesetzt werden. Dies ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer. Aus diesem Grund sollte bereits die Anschaffung von Tieren und Pflanzen wohl überlegt sein. Wer seine Heimtiere nicht mehr behalten kann, sollte ein anderes geeignetes und sicheres Zuhause für sie suchen oder sich an eine Auffangstation wenden.

Beachten Sie daher folgende Empfehlungen, wie Sie am besten vorgehen.

Sechs Illustrationen zu den Gefahren und Regeln des Freisetzens exotischer Pflanzen und Tiere.
© Valentin Rüegg

Empfehlungen für Personen mit Aquarien und Gartenteichen

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