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Ersatzpflicht

Grundsätzliches

Wer bei der Rekrutierung als Schutzdienst untauglich erklärt worden ist oder seinen Ausbildungsdienst zu Gunsten der Armee und/oder des Zivildienstes nicht vollständig geleistet hat, wird ersatzpflichtig.

Die Ersatzpflicht dauert maximal 11 Jahre oder bis zum 37. Altersjahr.

Wertpflichtersatzverwaltung Basel-Stadt

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