Ersatzpflicht
Grundsätzliches
Wer bei der Rekrutierung als Schutzdienst untauglich erklärt worden ist oder seinen Ausbildungsdienst zu Gunsten der Armee und/oder des Zivildienstes nicht vollständig geleistet hat, wird ersatzpflichtig.
Die Ersatzpflicht dauert maximal 11 Jahre oder bis zum 37. Altersjahr.
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel