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Bewilligungen in der Pflege

Hier finden Sie Informationen und die nötigen Formulare zur Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung in der Pflege. Weiter finden Sie Informationen und Formulare zur Betriebsbewilligung, wenn Sie im Kanton Basel-Stadt eine Praxis für Pflege als Aktiengesellschaft oder GmbH führen wollen.

Für Bewilligungsgesuche sowie Gesuche für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von Gesundheitsfachpersonen sind im Bereich Pflege folgende Stellen zuständig:

Leistungen wie zum Beispiel Stillberatung, Wochenbettbetreuung oder Wundpflege werden nicht als Spitex im hier verstandenen Sinne betrachtet, weshalb Bewilligungsgesuche zuständigkeitshalber bei den Medizinischen Diensten einzureichen sind.

Berufsausübungsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie in der Pflege fachlich eigenverantwortlich tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung. 

Eine Berufsausübungsbewilligung mit OKP-Zulassung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann erhält, wer unter anderem:

  • über ein anerkanntes Berufsdiplom verfügt;
  • einen Nachweis einer 2-jährigen praktischen Tätigkeit bei einem zugelassenen Pflegefachmann oder einer Pflegefachfrau, in einem Spital oder in einem Pflegeheim, unter der Leitung einer zugelassenen Pflegefachfrau oder eines Pflegefachmannes, oder in einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, unter der Leitung einer zugelassenen Pflegefachfrau oder eines Pflegefachmannes (vgl. Art. 49 KVV) erbringt;
  • nachweisen kann, dass die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie  eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

  • Die Gebühr für das Erteilen einer Berufsausübungsbewilligung beträgt 400 Franken. 
  • Die OKP-Zulassung ist kostenlos.
  • Bewilligungen für Binnenmarktfälle sind kostenlos.

Betriebsbewilligung und OKP-Zulassung

Wenn Sie eine Praxis in der Pflege im Namen und auf Rechnung einer juristischen Person (zum Beispiel einer AG oder GmbH) führen und Leistungen erbringen möchten, ist eine Betriebsbewilligung nötig.

Die Betriebsbewilligung mit OKP-Zulassung wird erteilt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Betriebskonzept, aus dem Führungsorganisation, Verantwortlichkeiten sowie die medizinischen oder fachlichen Zielsetzungen hervorgehen
  • Stellenplan, der die Personalsituation mit Beschäftigungsgrad aufzeigt
  • Nachweis Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausrüstungen in der Praxis 
  • Nachweis oder Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines angemessenen Qualitätssicherungssystems und Nachweis, dass die Qualitätsanforderungen gemäss Art. 58g KVV erfüllt sind.

Im Gesuch finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese und reichen Sie sie vollständig mit Ihrem Gesuch ein. 

Sobald das vollständige Gesuch mit allen Beilagen vorliegt, dauert das Prüfen Ihres Gesuches in der Regel 8 Wochen. Reichen Sie deshalb Ihr Gesuch spätestens 2 Monate vor Tätigkeitsaufnahme vollständig ein. Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Medizinischen Dienste erhalten haben.

Gebühren

  • Die Gebühren für das Erteilen einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Pflege betragen je nach Betriebsgrösse zwischen 400 und 2'000 Franken. Sie sind abhängig von der Anzahl der angestellten Personen:
    • 1 bis 3 Personen: 400 Franken
    • 4 bis 10 Personen: 1'000 Franken
    • ab 11 Personen: 2'000 Franken
  • Die OKP-Zulassung ist kostenlos.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Damit Praxen die Betriebsbewilligung erhalten, müssen sie folgende Qualitätssicherungs-Massnahmen erfüllen: 

Anpassungen an einer bestehenden Bewilligung

Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung, und es gibt beispielsweise eine Adressänderung? Gemäss Bewilligungsverordnung müssen Sie alle Änderungen den Medizinischen Diensten melden.

Im Falle einer Adressänderung (dem häufigsten Fall) benötigt es für die Anpassung der Bewilligung folgende Informationen oder Unterlagen:

Anpassung der Berufsausübungsbewilligung

  • Angabe der Privatadresse
  • Angabe der neuen Praxisadresse mit Pensum
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)
  • Nachweis Qualitätssicherungssystem (nur bei Aufnahme einer neuen Selbständigkeit)

Anpassung der Betriebsbewilligung

  • Angabe der neuen Praxisadresse
  • Beschrieb der Räumlichkeiten, zum Beispiel anhand von Fotos, eines Grundrissplanes oder einer Beschreibung 

Bitte verwenden Sie für das Melden der Anpassung Ihrer Bewilligung die Formulare gemäss obenstehenden Rubriken.

Für das Melden einer Anpassung Ihrer Bewilligung schreiben Sie bitte ein E-Mail an bewilligungen-bs@hin.ch.

Gebühren

Die Gebühr für die Anpassung der Berufsausübungsbewilligung oder der Betriebsbewilligung beträgt 200 Franken.

Meldeformulare

Gewisse Tätigkeiten sind nicht bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Sie müssen uns zum Beispiel eine fachliche Leitung oder eine Stellvertretung für Ihre Betriebsbewilligung melden. 

Im Formular der Meldung finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Dokumente. Bitte organisieren Sie diese vorab und reichen Sie sie vollständig mit Ihrer Meldung ein. 

Gebühren

Fachliche Leitung: Die Meldung einer neuen fachlichen Leitung ist in den Gebühren bei der Neuerteilung sowie der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen

Stellvertretung: Die Meldung einer neuen Stellvertretung ist in den Gebühren bei Neuerteilung und der Anpassung der Betriebsbewilligung inbegriffen

Rechtliche Grundlagen

Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. 

Kantonale Gesetze und Verordnungen:

Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:

Weitere Informationen

Gebühren

Die 90-Tage-Bestätigung ist kostenlos.

Kontakt und Zustellen der Gesuchsunterlagen

Füllen Sie das zutreffende Formular aus und stellen Sie es uns inklusive der nötigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zu.

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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