Rechte und Pflichten Freizeitgärten
Für die Nutzung unserer Freizeitgärten gelten unterschiedliche Reglemente. Mit ihrer Unterschrift auf dem Pachtvertrag bestätigen die Pächterinnen und Pächter, dass sie sich an diese halten werden.
Allgemeines
Die aktuellen Richtlinien haben sich seit der Gründerzeit der Areale entlang der inhaltlichen, organisatorischen und politischen Herausforderungen weiterentwickelt – und tun dies bis heute. Selbstverständlich unterliegen die Freizeitgärten auch nationalem, kantonalem und kommunalem Recht (z.B. Baurecht, Umweltrecht etc.). Ihre Bestimmungen zur Müllentsorgung richten sich nach ihrem jeweiligen Standort (Kanton Basel-Stadt, Kanton Basel-Landschaft oder Frankreich).
Pachtvertrag
Der Pachtvertrag wird mit der Stadtgärtnerei abgeschlossen. Vertragsgegenstand ist das Land, die darauf befindlichen Gewächse, Güter und Gerätschaften gehören der Pächterschaft. Somit ist diese auch für den Zustand ihres Häuschens, ihrer Einrichtung und ihrer Pflanzen verantwortlich.
Freizeitgartenordnung
Die Freizeitgartenordnung (FGO) gilt für die Pächterinnen und Pächter aller Vereine, sie ist ein fester Bestandteil des Pachtvertrags. Grobe Verstösse gegen sie führen zu Sanktionen, die bis zu einer Kündigung gehen können. Von Zeit zu Zeit werden die Inhalte der FGO überarbeitet, zuletzt im Dezember 2022.
Download Freizeitgartenordnung
Die aktuell gültige FGO kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Vereinsstatuten
Mit der Pacht eines Freizeitgartens wird jede Pächterin und jeder Pächter automatisch Mitglied des Freizeitgartenvereines, in dem die gepachtete Parzelle liegt. Die Vereine regeln ihre Belange selbstständig über ihre Statuten. Diese sind beim betreffenden Verein einsehbar und als Teil des Pachtvertrags verbindlich. Anpassungen der Statuten finden im Rahmen der jährlichen Vereinsversammlungen statt.
Download Musterstatuten
Im Herbst 2021 hat die Freizeitgartenkommission Musterstatuten inklusive Erläuterungen verabschiedet, welche die Vereine hier herunterladen können.