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Gewässer- und Grundwasserschutz

Gewässer und Grundwasservorkommen, die der Trinkwasserversorgung dienen, müssen vor jeglicher Verschmutzung geschützt werden. Deshalb unterliegen Freizeitgärten, die sich in deren Nähe befinden, besonderen Vorschriften.

Grundwasserschutzzonen Kanton Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt sind die folgenden Vereine in Grundwasserschutzzonen verortet:

  • Spitalmatten und Erlensträsschen (Schutzzone S2a)
  • Bäumlihof, Areal 2 (Schutzzone S3)

Merkblatt zur Bewirtschaftung

Hier können Sie nachlesen, nach welchen Richtlinien landwirtschaftliche Nutz- und Grünflächen in den Grundwasserschutzzonen des Kantons Basel-Stadt bewirtschaftet werden.

Bewirtschaftung Grundwasserschutzzonen Basel-Stadt (Startet einen Download)

Gewässerraum Kanton Basel-Stadt

Derzeit läuft die Planauflage für den neuen Nutzungsplan «Gewässerraum Basel-Stadt», der die Vereine Birskopf, Kleinhüningen und Erlensträsschen tangieren wird. Nach dessen Inkrafttreten müssen sich die ansässigen Pächterinnen und Pächter bei der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an spezielle Bestimmungen halten. 

Erlaubte Dünge- und Pflanzenschutzmittel

Die eingeschränkte Positivliste über die nach dem Inkrafttreten noch erlaubten Produkte wurde durch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) erarbeitet.

Zur Positivliste des FIBL

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