Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt können sich in ausgewählten Kliniken im grenznahen Deutschland behandeln lassen. Der Kanton und die Krankenversicherung beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten.
Grenzüberschreitendes Leistungsangebot im süddeutschen Raum
Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt können sich in bestimmten Kliniken im süddeutschen Raum behandeln lassen. Es müssen namentlich die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit sich der Kanton und die Krankenversicherung an den Behandlungskosten beteiligen:
- Der Wohnsitz der Patientin oder des Patienten ist im Kanton Basel-Stadt.
- Der Krankenversicherer der Patientin oder des Patienten beteiligt sich an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (beteiligte Krankenversicherer).
- Die Behandlung erfolgt durch eine Klinik, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Leistungen erbringen darf (zugelassene Kliniken).
Gut zu wissen
Dieses Leistungsangebot wird durch ein Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ermöglicht. Das Programm wurde von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie den Versicherern erarbeitet und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt. Das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stützt sich auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Beteiligte Krankenversicherer
Die Krankenversicherung der Patientin oder des Patienten kann darüber Auskunft geben, ob sie sich an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beteiligt. Bitte erkundigen Sie sich vor einer allfälligen Behandlung.
Zugelassene Kliniken
Die folgenden Kliniken im grenznahen Deutschland dürfen Leistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erbringen. Das Angebot ist aktuell auf Leistungen im Bereich der stationären Rehabilitation beschränkt. Das detaillierte Leistungsangebot der Kliniken ist auf deren Webseiten aufgeführt.
Kontakt
Bereich Gesundheitsversorgung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr