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Vermessungspunkte

Hier erfahren Sie alles über Vermessungspunkte im Kanton Basel-Stadt.

Fixpunkte

Das Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt unterhält ein Grundlagennetz in Lage und Höhe über das gesamte Gebiet des Kantons. Dieses Netz ist in Lage und Höhe getrennt und wird ständig aktuell gehalten sowie in seiner Qualität überprüft. Die Fixpunkte können über MapBS eingesehen oder über den Geodaten-Shop gratis bezogen werden.

Grundstücksgrenzpunkte

Die Grundstücksgrenzen werden im Gelände wo möglich durch Grenzbolzen oder Grenzsteine sichtbar gemacht (vermarkt). Das Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt verwendet runde Bolzen für die Abgrenzung von Allmend (öffentlichen Parzel­len) und quadratische Bolzen für die Abgrenzung von privaten Grundstücken.

Wo das Setzen eines Bolzens oder Steins nicht möglich ist, können die Grenzpunkte auch unvermarkt bleiben. Der Verlauf der Grundstücksgrenzen kann somit im Gelände nicht ausschliesslich durch die vermarkten Punkte erkannt werden. Auf dem Auszug aus dem Plan für das Grundbuch sind vermarkte und unvermarkten Grenzpunkte mit unterschiedlichen Symbolen eingezeichnet.

Hohheitsgrenzpunkte

Hoheitsgrenzen sind Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen. Wie die Grundstücksgrenzen sie sind grundsätzlich vermarkt, dies teilweise durch markante und historische Grenzsteine.

Steinmarkierung mit der Zahl 25 auf einem Schotterweg neben einem Gebäude.

Gefährdete oder beschädigte Vermessungspunkte

Das Grundbuch- und Vermessungsamt koordiniert und leitet den Unterhalt der Vermessungpunkte. Es ist auf die Meldung von Beschädigungen angewiesen. Alle durch Bautätigkeiten gefährdete Vermessungspunkte müssen dem Grundbuch- und Vermessungsamt gemeldet werden. Je nach Situation werden die Punkte vor der Beschädigung rückversichert, in jedem Fall aber nach abgeschlossenen Bauarbeiten auf Kosten des Verursachers rekonstruiert.

Kontakt für Meldung

Kantonsvermessung

Dufourstrasse 40/50
4052 Basel