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Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs

Wann benötigen Sie einen Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei jeder Neueinlösung, einem Fahrzeugwechsel, einem Halterwechsel (auch eine Namensänderung zählt als Halterwechsel) oder einem Kantonswechsel, wird für ein Motorfahrzeug ein Versicherungsnachweis eines schweizerischen Haftpflichtversicherers benötigt. Der Versicherungsnachweis ist bei der Haftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns elektronisch übermittelt.

Wenn Sie die Versicherung wechseln, haben Sie die Möglichkeit, uns den Versicherungswechsel via eFormular zu melden, und uns anschliessend den Fahrzeugausweis per Post zuzusenden.

Die Gebühr von 30.– Franken wird in Rechnung gestellt.

Falls Sie Ihre bisherige Haftpflichtversicherung von sich aus kündigen, sollte die Ausweisänderung spätestens mit Ablauf der Versicherungsdeckung vollzogen sein. Der Versichererwechsel kann bis 30 Kalendertage im voraus erledigt werden.

Ein Fahrzeug darf nur in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsnachweis ist erforderlich und dient als Beweisurkunde für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft gedeckt sind.

Auf dem Nachweis muss der Tag vermerkt sein, an dem seine Gültigkeit beginnt. Vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz.

Während 30 Tagen ab Gültigkeitsdatum dürfen wir den Nachweis akzeptieren.

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