Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Öffentlichkeitsprinzip

Der Kanton und seine Behörden sind verpflichtet, über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse aktiv zu informieren. Das entspricht dem Öffentlichkeitsprinzip. Zudem müssen sie auf ein sogenanntes Zugangsgesuch hin Informationen an Privatpersonen herausgeben.

Zugangsgesuche

Jede Person hat das Recht, beim Kanton und seinen Behörden ein Gesuch um Zugang zur Herausgabe von vorhandenen Informationen zu stellen. Die Informationen müssen in irgendeiner Form festgehalten sein, zum Beispiel auf Papier, digitalen Speichermedien, Tonträgern, Plänen oder Bildern. Zudem müssen die Aufzeichnungen bereits fertiggestellt sein. 

In Ihrem Antrag müssen Sie die gewünschte Information klar benennen. Sie müssen keinen Nachweis oder Begründung für Ihren Antrag vorlegen. Wir empfehlen, Ihren Zugangsantrag direkt bei der zuständigen öffentlichen Stelle zu stellen. Sie können das entweder telefonisch, per E-Mail oder schriftlich machen. Zudem können Sie für Ihr Gesuch das unten verlinkte Formular verwenden. 

Das Gesuch ist in der Regel kostenlos. Bei aufwändigen Verfahren kann ausnahmsweise eine angemessene Gebühr erhoben werden, wobei die gesuchstellende Person vorgängig darüber informiert wird. 

Einschränkungen

Der Zugang zu Informationen der Behörden ist nicht uneingeschränkt. Es gibt gesetzliche Pflichten der Geheimhaltung, die den Zugang zu Informationen verbieten. Dazu zählen beispielsweise das Steuergeheimnis oder die Schweigepflicht von Sozialhilfebehörden. Darüber hinaus können öffentliche oder private Interessen den Zugang zu Informationen verhindern. In solchen Fällen muss eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit am Informationszugang und den verschiedenen entgegenstehenden Interessen gemacht werden. Die privaten Interessen der antragstellenden Person spielen dabei jedoch keine Rolle und werden nicht berücksichtigt.

Bereits publizierte Informationen

Ein Grossteil der öffentlich zugänglichen Informationen ist bereits publiziert. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Publikationen:

Zugangsgesuch für noch nicht publizierte Informationen

Erfahren Sie hier, wie Sie ein Informations-Zugangsgesuch einreichen können und was dafür erforderlich ist: