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Anwendung des Kantonslogos Basel-Stadt

Wie darf das Kantonslogo Basel-Stadt nicht abgebildet werden. Wie muss es mit anderen Logos angeordnet sein. Wie verwendet man die Bildmarke ohne Wortmarke.

Verbote

Alle Änderungen am Logo verfälschen den Charakter und sind daher unzulässig. Dies sind insbesondere Abweichungen im Schrifttyp, das Weglassen oder Hinzufügen einzelner Teile und das Verzerren des Logos.

Logoelemente und Typografie

Logoelemente dürfen nicht weggelassen und/oder vertauscht werden.

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Wortmarke

Die Wortmarke ist definiert. Sie dient ausschliesslich der Bezeichnung des Kantons, der Departemente, der Ämter oder Bereiche und Abteilungen. Nicht erlaubt sind zum Beispiel Projekttitel oder nicht der Hierarchie entsprechende Angaben in der Wortmarke.

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Schrift

Die Wortmarke wird immer in Arial gesetzt. Die Schriftgrösse ist definiert (siehe Schrift).

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Farben

Das Logo ist in Schwarz gehalten. Das Logo darf nicht aufgerastert oder in einer anderen Farbe angewendet werden (siehe Farbe).

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Schutzzone

Fremde Bildelemente oder Texte dürfen nicht innerhalb der Schutzzone liegen (siehe Schutzzone).

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Positionierung

Das Logo darf nicht gedreht werden.

Unerlaubte Anwendungen des Kantonslogos Basel-Stadt.

Das Logo des Kantons Basel-Stadt bzw. die Logos der Departemente können auf Fremd-Publikationen und weiteren Produkten platziert werden, nämlich dann, wenn der Kanton als Sponsor, Co-Organisator oder Partner mit seinem Logo auftritt.

Ausrichtung zu Fremd-Logos

Das Logo des Kantons Basel-Stadt kann als Gast auf Fremd-Publikationen auftreten. Hierbei gelten die definierten Richtlinien bezüglich Farbe (siehe Farbe) und Schutzzone (siehe Schutzzone).

Logos von Kanton Basel-Stadt und Stadt Zürich Kultur.

Abstand

Der Mindestabstand vom Logo zum Umfeld beträgt mindestens eine halbe Baselstab-Höhe beziehungsweise 2 X.

Logos der Städte Bern, Basel-Stadt und Zürich.

Hauptsponsor

Ist der Kanton Hauptsponsor, sollte er an erster Stelle und prominenter als die anderen Sponsoren platziert werden.

Logos von zwei Behörden, Basel-Stadt und Stadt Zürich Kultur.

Farbe

Wenn immer möglich, sollte das Logo schwarz angewendet werden. Ist dies nicht möglich, wird das Logo negativ, weiss verwendet.

Feuerwerk mit Logos von Unterstützern.

Kontrast

Ist der Hintergrund zu unruhig und das Logo weder in negativer noch in positiver Form leserlich, wird das Logo mit einer weissen Fläche hinterlegt.

Mit der freundlichen Unterstützung von Logos.

Bildmarke ohne Wortmarke

Die Bildmarke als illustratives Gestaltungselement darf unbeschränkt in Grösse und Tonalität eingesetzt werden. Dabei gelten folgende Regeln:

Die Proportionen (1:1.6) bleiben erhalten.

Schwarzes Symbol mit abgerundeter Spitze, an der ein Kamm angebracht ist.

Der Baselstab als illustratives Element ist niemals der alleinige gestalterische Mittelpunkt. Er ist immer nur unterstützende Illustration.

Schwarzer Kugelschreiber mit Kanton Basel-Stadt Logo.

Sind Sie sich nicht sicher, ob der Baselstab ausnahmsweise ohne Wortmarke verwendet werden darf, wenden Sie sich an die Staatskanzlei.