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Sperrgut

Hier erfahren Sie, wie Sie Sperrgut recyceln und entsorgen können.

Was

Sperrgut ist sperriges, brennbares Material, das nicht in den Bebbi-Sack passt wie:

  • Bettgestelle aus Holz
  • Besen
  • Fauteuils
  • Holzabfälle aus Umbauten oder Gebäudeabbrüchen
  • Holzlatten
  • Kisten
  • kleine Mengen Styropor
  • kleine Möbel
  • Koffer
  • Matratzen
  • Schränke
  • Skis und Snowboards 
  • Sofas
  • Stühle aus Holz oder Kunststoff
  • Verpackungsholz 

Was nicht

Material
Informationen unter
Noch brauchbare Gegenstände
Metallteile jeglicher Art 
Unbrennbares (z. B. Spiegel) 
Grosse Mengen Styropor  
Elektronik- und Elektrogeräte

Kosten

  • Die Verkaufsstellen der Sperrgutvignetten sehen Sie im Abfuhrplan.
  • Recyclingparks haben jeweils eigene Preislisten und die Bezahlung erfolgt vor Ort.

Abschaffung der Gratis-Sperrgutvignette per Ende 2024

Ab 2025 wird den Basler Haushalten keine jährliche Gratis-Sperrgutvignette mehr abgegeben. 

In der Abfallentsorgung gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer Abfall produziert, muss für die Entsorgung etwas zahlen. Das Verursacherprinzip fördert nachweislich die Reduktion von Abfall. Ein Angebot wie die kostenlose Sperrgutvignette widerspricht dagegen dem Verursacherprinzip. 

Mehr Informationen dazu finden Sie in der Medienmitteilung vom 9. September 2024.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an abfall@bs.ch 

Riehen und Bettingen

Hier finden Sie Informationen zur Abfallentsorgung in den Gemeinden Riehen und Bettingen.

Wo / Wann

  • Kleinsperrgut: Mengen bis 10 kg können Sie mit Vignetten versehen der normalen Hauskehrichttour bereitstellen (siehe: Abfallabfuhr).
  • Grobsperrgut: Für Mengen über 10 kg finden Sie die Abfuhrdaten im Abfuhrplan. Abholung nur auf Anmeldung (telefonisch oder mit Online-Formular) 
  • Bitte Sperrgut jeweils frühestens am Vorabend nach 19 Uhr oder am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen.
  • Sperrgut können Sie auch in Recyclingparks entsorgen (Bezahlung vor Ort).

Wie

  • Offen und versehen mit der richtigen Anzahl Vignetten.
  • Bitte entfernen Sie möglichst alle Metallteile.

Wissenswertes

Wenn Abfall illegal im Cheminée oder im Freien verbrannt wird, werden bis zu 1000-mal mehr hochgiftige und krebserregende Substanzen (Dioxine und Furane) freigesetzt, als bei der korrekten Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage. Zudem kann der Kaminfeger gut erkennen, ob illegal Abfall verbrannt wurde. Er ist gesetzlich verpflichtet, dies zu melden.

Wer Sperrgut mit dem Vermerk «Gratis zum Mitnehmen» auf einer Allmend bereitstellt, macht sich strafbar, weil es sich in einem solchen Fall um eine wilde Deponie handelt. Für die Beseitigung widerrechtlich deponierter Abfälle wird zudem eine Umtriebsgebühr erhoben.

Tipps

  • Lassen Sie sich in der Stadt Basel von der Dräggwägg App oder von einem Kalendereintrag vorgängig erinnern, wann Grobsperrgut-Abfuhr ist. 
  • Lassen Sie beschädigte Möbel reparieren. Sie finden Reparatur-Profis im Reparaturführer
  • Statt noch brauchbare Gegenstände wegzuwerfen, gibt es Alternativen: verschenken, tauschen, Flohmarkt, Brockenhaus, Inserat, usw. Sie finden weitere Infos bei der Kategorie Brauchbare Gegenstände.
  • Teurere Qualitätsprodukte sind meist auch langlebigere Produkte.
  • Gut erhaltenes Altholz (z. B. Täfer und Parkett) können Sie als Secondhand-Bauholz weiterverwenden oder bei der Bauteilbörse abgeben.

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