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Zulassung E-Bikes und Mofas

Auf dieser Seite informieren Sie sich vor dem Kauf eines Elektro-Motorfahrrads (E-Bike) und Motorfahrrad (Mofa) über die Strassenzulassung und die geltenden Vorschriften.

Es wird zwischen langsamen und schnellen E-Bikes unterschieden. Ein schnelles E-Bike ist einem Mofa (Töffli) gleichgestellt.

Schnelles E-Bike und Mofa: Führerausweis, Kontrollschild und Vignette benötigt

Ein schnelles E-Bike ist ein Elektrofahrrad mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Ein schnelles E-Bike und das Mofa gehören in die Kategorie «Motorfahrräder» und benötigen einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild.

Für die Einlösung sind folgende Unterlagen/Informationen notwendig:

  • die Original-Fahrzeugpapiere
  • Name, Geburtsdatum und Adresse des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin

Die Unterlagen senden Sie uns bitte per Post zu (Adresse siehe unten). Ein persönliches Vorsprechen ist nicht nötig. Nach deren Prüfung erhalten Sie von uns das Kontrollschild, den Fahrzeugausweis, die Vignette (in der Regel Kollektiv-Haftpflichtversicherung) sowie die Rechnung per Post. 

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Fahren eines schnellen E-Bikes (ab 26 km/h) und eines Mofas mindestens einen Führerausweis der Kategorie M benötigen.

Langsames E-Bike: Weder Kontrollschild noch Vignette nötig

Ein langsames E-Bike hat eine Leistung bis maximal 500 Watt und fährt mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Diese E-Bikes gehören zur Kategorie «Leicht-Motorfahrrad». 

Ein langsames E-Bike müssen Sie weder anmelden noch wird dafür eine Vignette benötigt. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Haftung bei einem Unfall. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Fahren eines langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) zwischen 14 und 16 Jahren zwingend einen Führerausweis der Kategorie M benötigen. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr notwendig.

Weitere Informationen

Interessante und wichtige Informationen zu Elektro-Motorfahrrädern finden Sie auf der Website der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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