Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Japankäfer

Mitte Juni 2024 wurde in der Brüglinger Ebene eine kleine Population des Japankäfers entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um die Population zu tilgen, sind in diesem Jahr verschiedene Massnahmen nötig.

Japankäfer
Japankäfer
© Agroscope

Bedrohung

Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
 

Melde- und Bekämpfungspflicht

Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig.


Mailing Japankäfer

Aktuellste Informationen über den Japankäfer

In Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die aktuellsten Informationen über den Japankäfer jeweils in einem Mailing versendet. 

Interessierte Personen, die das nächste Mailing erhalten wollen, können ihre Mailadresse an bvdsf@bs.ch melden. 

Mailing 3/24, 14.08.2024 (Startet einen Download) Mailing 4/24, 28.08.2024 (Startet einen Download)

Erkennungsmerkmale

Japankäfer sind nur ca. 1 cm gross und gleichen den einheimischen Mai- und Junikäfern sowie den hiesigen Gartenlaubkäfern. Als besondere Erkennungsmerkmale haben sie auf jeder Seite fünf kleine weisse Haarbüschel und zwei grössere am hinteren Körperende. Ihre Flügel schimmern metallisch kupferfarben, während Kopf und Körper grünlich glänzen. 


Massnahmen

Mit der Allgemeinverfügung des Kantons Basel-Landschaft vom 04. Juli 2024 wurden zwei Zonen festgelegt: eine Zone Befallsherd (1km Radius um die Fundorte) und eine Pufferzone (5km Radius um die Zone Befallsherd), die neben den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft auch welche vom Kanton Solothurn, Basel-Stadt, Deutschland und Frankreich betreffen.

Die Stadtgärtnerei hat basierend darauf am 13. Juli 2024 für den Kanton Basel-Stadt in ihrer Allgemeinverfügung die Zone Befallsherd übernommen, die Pufferzone jedoch auf das gesamte restliche Kantonsgebiet ausgeweitet, damit klare Regelungen über das gesamte Kantonsgebiet gelten. Aufgrund weiterer Käferfunde musste in Absprache mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft am 20. Juli 2024 eine neue Allgemeinverfügung mit vergrösserter Zone Befallsherd publiziert werden. Je nach Zone gelten verschiedene Massnahmen.

Zonenplan Befallsherd und Allgemeinverfügung

Aufgrund weiterer Käferfunde musste in Absprache mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft am 20. Juli 2024 eine neue Allgemeinverfügung mit vergrösserter Zone Befallsherd publiziert werden. Je nach Zone gelten verschiedene Massnahmen.

Zonenplan Befallsherd (Startet einen Download) Allgemeinverfügung Basel-Stadt (Startet einen Download)

Massnahmen Zone Befallsherd

Das gilt in der Zone Befallsherd:

Massnahmen Pufferzone

Das gilt in der Pufferzone

Weitere Massnahmen

Der Kanton setzt derzeit verschiedene weitere Massnahmen zur Überwachung und Tilgung des Befalls um.

Funde in der Region Basel

Im Rahmen der Gebietsüberwachung wurde bereits im Jahr 2021 ein erster Japankäfer in einer Falle beim Wolfsgottesacker gefunden. Damals ist es bei diesem Einzelfund geblieben. Die Gebietsüberwachung wurde in der Folge intensiviert.

In der Sportanlage St. Jakob bei den Fussballplätzen der Grün 80 in Münchenstein (Kanton Basel-Landschaft) wurden Mitte Juli 2023 zwei männliche Exemplare des Japankäfers gefunden. Die Überwachung der Sportanlage und umliegenden Flächen im 3 km Radius wurde sofort intensiviert und bis zum Ende der Flugsaison (September 2023) beibehalten. Jedoch wurden 2023 keine weiteren Käfer mehr gefunden. Deshalb gingen der Bund und der Kanton von verschleppten Exemplaren aus und nicht von einer Population. Vorsorglich wurden dennoch Nematoden (Fadenwürmer) zur Larven-Bekämpfung im September 2023 ausgebracht. Zudem wurde die Fallenüberwachung stark intensiviert und die Kontrollintervalle deutlich verkürzt.

Am 20. Juni 2024 wurden in der gleichen Falle wie letztes Jahr erneut Japankäfer gefunden. Bund und Kanton gehen nicht mehr von verschleppten Exemplaren aus, sondern von einem Befall. Aufgrund des hohen Schadpotentials des Japankäfers hat der Kanton Basel-Stadt in enger Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft bereits einige Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel der Tilgung des Schädlings. Unter anderem wurde die Dichte der Überwachungsfallen erhöht und die regelmässigen Kontrollintervalle intensiviert. Zudem findet ein regelmässiger Austausch mit den umliegenden Gemeinden, auch im benachbarten Ausland, statt.

Zur Tilgung des Schädlings auf Kantonsgebiet Basel-Stadt wurde am 20. Juli 2024 nun eine Allgemeinverfügung publiziert , die explizite Massnahmen für die Stadt Basel sowie die Gemeinden Riehen und Bettingen enthält. Sie ersetzt die ursprüngliche Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2024. Um die Fundstellen wurde eine Zone Befallsherd sowie für das restliche Kantonsgebiet eine Pufferzone festgelegt. 


Fundmeldung bei Japankäfer-Verdacht

Der Japankäfer ist ein gefährlicher Schädling, der grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichtet. Ein Befalls-Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.

Detailbeschreibung

Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt?

Arbeitsschritte

Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint.

Melden Sie den Fund unter Angabe des genauen Fundorts der Japankäfer-Hotline unter der Telefonnummer +41 61 267 64 00.

Rechtliche Grundlagen

Der Japankäfer zählt gemäss Pflanzenschutzverordnung (PSV) des Bundesrates zu den meldepflichtigen Quarantäneorganismen.

Frist

Sofortige Meldepflicht

Erforderliche Angaben

Ihre Kontaktdaten sowie Adresse und Beschreibung des Fundortes

Japankäfer-Hotline des Kantons Basel-Stadt

Dufourstrasse 40/50 4001 Basel

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Japankäfer haben wir hier für Sie zusammengetragen.

Informationsveranstaltung vom 22. Juli 2024

Videoaufzeichnung

In einer Online-Veranstaltung informierten die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam mit den Bundesbehörden zum Thema Japankäfer in der Region Basel. Dabei wurde die aktuelle Befallslage in der Region Basel, die Einteilung der Zonen Befallsherd und Pufferzone sowie die diesbezüglich aktuell verfügten Massnahmen erläutert. 

© Stadtgärtnerei

Last updated