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Inkasso Strafverfahren

Die Inkassostelle der Strafverfahren Basel-Stadt verwaltet die Rechnungen der Staats- und Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, des Strafgerichts Basel-Stadt sowie der strafrechtlichen Verfahren des Appellationsgerichts Basel-Stadt.

Das Inkasso beginnt seine Arbeit nach dem Versand einer Rechnung. Die Inkassostelle führt das Mahn- und Betreibungswesen durch und hat die Möglichkeit, verschiedene Vereinbarungen zu treffen, welche die Begleichung der Forderung betreffen.

Eine Rechnung in Raten abzahlen

Anfragen wie Ratenzahlungen (max. 15 Raten) können mittels Onlineformular direkt an die Inkassostelle gerichtet werden. Sollten mehr als 15 Raten benötigt werden, so ist das Gesuch schriftlich, bei der Inkassostelle, einzureichen. Ebenfalls ist es möglich, telefonisch eine Ratenzahlung zu vereinbaren, solange die Gesamtsumme in maximal sechs Raten beglichen wird. Der Inkassostelle ist es untersagt, Daten an Dritte ohne Vollmacht weiterzugeben oder mit diesen Vereinbarungen zu treffen. Deswegen behält sich die Inkassostelle vor, Gesuche für Drittpersonen ohne Beilage der Vollmacht unbeantwortet zu lassen.

Mittels Onlinekontaktformular (Zum Online-Formular) haben Sie die Möglichkeit, bei der Inkassostelle ein Gesuch für eine Ratenzahlung einzureichen. Bitte geben Sie dabei die korrekte Verfahrensnummer an.

Verfahrensnummern:

Staatsanwaltschaft: STAWA / VT / RQ + Jahr + Nummer
Jugendanwaltschaft: JUGA / VJ + Jahr + Nummer
Strafgericht: VZ, ES oder SG + Jahr + Nummer
Appellationsgericht: HB, BES, SB oder AS + Jahr + Nummer

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ratenzahlungen nach abge­schlossenem Mahnverfahren oder Umwandlung der Busse oder Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr mög­lich sind.

Zahlungsfrist einer Rechnung verlängern

Anfragen für Zahlungsaufschübe können mittels Onlineformular direkt an die Inkassostelle gerichtet werden. Zahlungsaufschübe werden auf ein schriftliches Gesuch hin maximal bis sechs Monate bewilligt. Ebenfalls ist es möglich, telefonisch einen Zahlungsaufschub von maximal zwei Monaten zu vereinbaren. Der Inkassostelle ist es untersagt, Daten an Dritte ohne Vollmacht weiterzugeben oder mit diesen Vereinbarungen zu treffen. Deswegen behält sich die Inkassostelle vor, Gesuche für Drittpersonen ohne Beilage der Vollmacht unbeantwortet zu lassen.

Mittels Onlinekontaktformular (Zum Online-Formular) haben Sie die Möglichkeit, bei der Inkassostelle ein Gesuch für einen Zahlungsaufschub einzureichen. Bitte geben Sie dabei die korrekte Verfahrensnummer an.

Verfahrensnummern:

Staatsanwaltschaft: STAWA / VT / RQ + Jahr + Nummer
Jugendanwaltschaft: JUGA / VJ + Jahr + Nummer
Strafgericht: VZ, ES oder SG + Jahr + Nummer
Appellationsgericht: HB, BES, SB oder AS + Jahr + Nummer

Eine Busse oder Geldstrafe durch gemeinnütziger Arbeit («Sozialstunden») begleichen

Wenn Sie die Busse und/oder die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit  abgelten möchten, müssen Sie bei Urteilen ab 01.01.2018 ein entsprechendes Gesuch beim Amt für Justizvollzug unter Beilage des Strafbefehls/Urteils und bei ausländischen Staatsangehörigen unter Beilage eines Nachweises des Aufenthaltsrechts schriftlich einreichen. Verfahrenskosten, Auslagen und Gebühren müssen bezahlt werden.

Adresse:

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Amt für Justizvollzug
Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
Spiegelgasse 12
4001 Basel

Eine Geldstrafe und/oder Busse und/oder Verfahrenskosten (Gebühren etc.) durch Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) begleichen

Grundsätzlich besteht kein Wahlrecht. Nur wenn die Mittellosigkeit aufgrund einer erfolglosen Betreibung feststeht, kann anstelle der Geldstrafe und/oder Busse die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden.

Für die Verfahrenskosten (Gebühren und Verfahrensauslagen) besteht diese Möglichkeit hingegen nicht, diese bleiben weiterhin geschuldet.

Was geschieht, wenn ich die Geldstrafe und/oder Busse nicht bezahle?

Bezahlen Sie die unbedingte Geldstrafe und/oder die Busse nicht, und leisten Sie stattdessen auch keine gemeinnützige Arbeit, wird die Geldstrafe und/oder Busse in Betreibung gesetzt. Geht das Geld auf dem Betreibungsweg nicht ein, wird die Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) vollstreckt.

Nachdem die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet worden ist, kann der Freiheitsentzug immer noch durch Bezahlung vermieden werden.

Allgemeine Informationen betreffend Betreibung

Ist nach der 2. Mahnung die Forderung nicht vollständig beglichen oder wird nach der 2. Mahnung eine getroffene Vereinbarung nicht eingehalten, wird das Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt gestellt. Die dabei entstehenden Betreibungsgebühren werden anschliessend von der Inkassostelle dem Schuldner auferlegt.

Betreibungsregistereinträge können nach gänzlicher Bezahlung inklusive aller Betreibungsgebühren aus dem Betreibungsregister gelöscht werden. Dazu ist an die Inkassostelle ein Antrag des Schuldners mit Angabe der Betreibungsnummer sowie dem Aktenzeichen (IN-Nr.) einzureichen.

Antrag für Löschung der Betreibung

Die aus einem Betreibungsverfahren resultierenden Verlustscheine können Zurückgekauft werden. Zuständig ist die kantonale Inkassostelle bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt.

Rückerstattung von Guthaben

Wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie für eine Rechnung zu viel bezahlt haben, können Sie uns Ihre Kontodaten per Online-Formular mitteilen. Wir veranlassen eine entsprechende Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.

Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung nur vorgenommen werden kann, wenn es sich bei Rechnungsempfänger und Kontoinhaber um dieselbe Person handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, die Rückerstattung nicht zu veranlassen.

Fragen zu einem Entscheid oder zum Strafverfahren stellen oder den Entscheid anfechten

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erstellt Rechnungen bei welchen ein erlassener Strafbefehl oder eine Einstellungsverfügung zugrunde liegen kann. Inhaltliche Fragen zu Strafbefehlen und kostenpflichtigen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sind direkt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zu richten.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Binningerstr. 21
4001 Basel

Das Strafgericht beurteilt grundsätzlich alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen wurden. Der Rechnung kann auch ein Urteil, welches aufgrund einer erhobenen Einsprache auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gefällt wurde, zugrunde liegen. Inhaltliche Fragen zu Urteilen und weiteren Entscheiden des Strafgerichts Basel-Stadt sind direkt an das Strafgericht Basel-Stadt zu richten.

Strafgericht Basel-Stadt
Schützenmattstr. 20
4009 Basel

Dieser Rechnung kann ein Urteil auf eine Beschwerde oder eine Appellation zugrunde liegen. Inhaltliche Fragen zu Urteilen und weiteren Entscheiden des Appellationsgerichts Basel-Stadt sind direkt an das Appellationsgericht Basel-Stadt zu richten.

Appellationsgericht Basel-Stadt
Bäumleingasse 1
4051 Basel

Entscheide können nur schriftlich innert einer gesetzlichen Frist angefochten werden. Beachten Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung auf dem Entscheid.

Generalsekretariat

Porträt

Spiegelgasse 6-12

Tel.: +41 61 267 81 81
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