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Kirchen und Religionsgemeinschaften

Das Finanzdepartement ist verantwortlich für Fragen in Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen und kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften. Insbesondere geht es dabei um die Genehmigung von Kirchenverfassungen, die Prüfung von Gesuchen um kantonale Anerkennung sowie die finanzielle Unterstützung, beispielsweise für die Erhaltung von Kirchengebäuden.

Öffentlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Kirchen und Religionsgemeinschaften können sich in Basel-Stadt als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkennen lassen. Das heisst, dass der Staat ihnen gewisse Rechte überträgt. Sie dürfen zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Andererseits bringt die Anerkennung Pflichten mit sich wie die staatliche Aufsicht und die finanzielle Transparenz. 

Folgende Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannt:

Kantonale Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften

Bei einer kantonalen Anerkennung bleiben die Religionsgemeinschaften privatrechtlich organisiert. Die Rechte und Pflichten sind weniger weitreichend als bei der öffentlich-rechtlichen Anerkennung.  

Folgende privatrechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von Basel-Stadt kantonal anerkannt: