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Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt

Basel ist das führende Gesundheitszentrum in der Nordwestschweiz und am Oberrhein. Die Universitäts- und Pharmastadt verfügt über spitzenmedizinische Einrichtungen und garantiert eine lückenlose Gesundheitsversorgung. Sie finden hier Wissenswertes zu den Basler Spitälern.

Öffentliche Spitäler

Die öffentlichen Spitäler waren früher Teil der kantonalen Verwaltung. Sie sind seit 2012 verselbständigt. Auslöser dafür war die schweizweite Einführung der einheitlichen Spitalfinanzierung. 

Der Kanton Basel-Stadt ist heute Eigner (Besitzer) der öffentlichen Spitäler und steht in regelmässigem Kontakt mit ihnen. Basis dafür sind die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und die so genannten Eignerstrategien. Geführt werden die Spitäler von ihren Geschäftsleitungen und Verwaltungsratsgremien.

Herzstück der medizinischen Versorgung ist das Universitätsspital Basel mit einem umfassenden Angebot an medizinischen Behandlungen in nahezu allen Disziplinen. Alle öffentlichen Spitäler sind stark in Lehre und Forschung tätig. Sie sind in ihren Fachgebieten jeweils führend. 


Private Spitäler

Die Privatspitäler sind in der Spitalplanung des Kantons Basel-Stadt ebenfalls fest verankert und leisten wie die öffentlichen Spitäler einen wichtigen Beitrag an die kantonale Gesundheitsversorgung. Sie verfügen über einen Leistungsauftrag des Kantons. Meist sind sie auf gewisse medizinische Gebiete spezialisiert. Besitzer der Privatspitäler sind im Unterschied zu den öffentlichen Spitälern private Rechtsträger oder Stiftungen.

Private Spitäler in Basel

Im Kanton Basel-Stadt gibt es folgende Privatspitäler 
(in alphabetischer Reihenfolge):

Adullam Spital Klinik Sonnenhalde Matthea Geburtshaus Merian Iselin Klinik St. Claraspital REHAB Basel Schmerzklinik Basel Zurzach Care Standort Claraspital

Ausserkantonale Behandlungen

Basler Einwohnerinnen und Einwohner gehen zwar meist im eigenen Kanton ins Spital. Es sind jedoch auch Spitalaufenthalte in anderen Kantonen möglich, an erster Stelle im Nachbarkanton Basel-Landschaft. Insbesondere in der Rehabilitation lassen sich auch viele in spezialisierten Kliniken ausserhalb der beiden Basel kurieren. 

Wichtig: Klären Sie vor einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt ab, ob das Spital auf der Spitalliste Basel-Stadt aufgeführt ist. Dies ist wichtig für das Begleichen der Kosten.

Was ist die Spitalliste?

Auf den sogenannten Spitallisten sind diejenigen Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser aufgeführt, welche vom Kanton Basel-Stadt einen Leistungsauftrag erhalten haben. Sie sind berechtigt, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abzurechnen und erhalten für die stationäre Behandlung von Basler Patientinnen und Patienten einen Kantonsbeitrag von 56 Prozent der Behandlungskosten. Wählen Sie ein Spital ausserhalb dieser Liste, können höhere Kosten für Sie entstehen. 

Spitalliste des Kantons Basel-Stadt

Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, sich finanziell an den Behandlungskosten seiner Bewohnenden zu beteiligen. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass die Spitäler auf der Basler Spitalliste aufgeführt sind.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind Spitäler und Geburtshäuser zur Abrechnung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) zugelassen, wenn sie auf der nach Leistungsaufträgen gegliederten Spitalliste eines Kantons aufgeführt sind.  

Die Spitalliste dient als Grundlage der akutsomatischen, psychiatrischen und rehabilitativen Spitalversorgung für alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Sie berücksichtigt zudem die Nachfrage nach stationären Leistungen von Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Kantone sowie von Patientinnen und Patienten aus dem Ausland. 

Sie basiert auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und private Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt. 


Wer bezahlt?

Die Finanzierung des Spitalwesens erfolgt grösstenteils durch die Kantone und die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung). Darüber hinaus tragen private Zusatzversicherungen und Selbstzahlende einen Teil der Kosten.

Wussten Sie ...

... dass der Kanton Basel-Stadt 56 Prozent der stationären Behandlungskosten seiner Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner übernimmt? 
 

Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, sich finanziell an den Behandlungskosten seiner Bewohnenden zu beteiligen. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass die Spitäler auf der Basler Spitalliste aufgeführt sind.


Zusammenarbeit mit Baselland im Gesundheitswesen

Im regionalen Gesundheitswesen besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Region nördlich des Juras kann man als «eine Gesundheitsregion» betrachten. Die Menschen, die in der Region Basel wohnen, lassen sich in der Regel auch hier behandeln.

Jeder Kanton hat die Gesundheitsversorgungsplanung früher separat durchgeführt. Am 10. Februar 2019 haben die Stimmbevölkerungen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft darüber abgestimmt, dass sie künftig gemeinsam planen wollen (Staatsvertrag zur Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung). Seither besteht eine enge Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen den beiden Basel.

Die Zusammenarbeit besteht in:

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