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Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Lenker und Lenkerinnen müssen sich je nach Alter und Kategorieart ihres Fahrzeugs regelmässig einer medizinischen Kontrolluntersuchungen unterziehen. Die Einladung zu dieser Kontrolluntersuchung erfolgt im Kantons Basel-Stadt durch die Motorfahrzeugkontrolle.

Für wen besteht die medizinische Kontrolluntersuchung?

Wenn Sie 75 Jahre alt werden oder älter sind, müssen Sie sich alle zwei Jahre einer medizinischen Kontrolle bei einer Ärztin oder einem Arzt unterziehen (medizinische Gruppe 1). Beachten Sie, dass das erste Aufgebot drei Monate vor Erreichen des 75. Altersjahres erfolgt und der Kontrollrhythmus auch verkürzt werden kann, wenn dies aus medizinischen Gründen nötig ist. 

Wenn Sie mit 75 Jahren für einen Lernfahrausweis bewerben, müssen Sie sich einer medizinischen Kontrolle bei einem Arzt oder einer Ärztin der Stufe 3 unterziehen. 

Personen mit einem Fahrausweis einer höheren Ausweiskategorie unterstehen einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht (Medko) mit strengeren Auflagen (medizinische Gruppe 2):

  • Inhaber und Inhaberinnen von höheren Führerausweiskategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT)
  • Bewerbende für einen Lernfahrausweis einer dieser Kategorien

Anforderungen je nach Führerausweiskategorie

Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng. Das Intervall ist von der Kategorie des Führerausweises abhängig (siehe oben).

  • Medizinische Gruppe 1: A, A1, B, B1, D1 (106; 3.5t), F, G, M 
  • Medizinische Gruppe 2: C, C1, D, D1, BPT 

In der Einladung steht, in welcher medizinischen Gruppe die Untersuchung erfolgt. Die meisten privaten Lenker und Lenkerinnen werden der Gruppe 1 zugeordnet.

Überblick über die Ausweiskategorien

Welche Fahrzeugart entspricht welcher Kategorie? Unter www.fuehrerausweise.ch finden Sie zu allen Kategorien eine kurze Beschreibung. Hilfreiche Informationen zu den Motorradkategorien finden Sie unter www.motorradausweis.ch.

Fristen und Häufigkeit

Die Einladung zur Kontrolluntersuchung für die medizinische Gruppe 1 kommt von der Motorfahrzeugkontrolle erstmals vor dem 75. Geburtstag (in der Regel ca. 3 Monate vor dem 75. Geburtstag). Danach erfolgt sie in der Regel jeweils 2 Jahre nach der letzten Untersuchung. Die Einladung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls drei Monate vor Ablauf der letzte Untersuchung. Die Untersuchung hat innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Einladung zu erfolgen.

Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für Lenker und Lenkerinnen mit höheren Ausweiskategorien (medizinische Gruppe 2) bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre, zwischen 50 und 75 alle 3 Jahre und ab dem 75. Geburtstag grundsätzlich alle 2 Jahre. Die Untersuchung hat für diese Ausweiskategorien in der medizinischen Gruppe 2 zu erfolgen.

Gesetzliche Grundlage

Art. 27 Verkehrszulassungsverordnung (VZV) hält die Rahmenbedingungen für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung der Gruppe 1 und 2 fest. Art. 5a VZV definiert die Bedingungen, welche Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um periodische Fahreignungsuntersuchungen durchführen zu dürfen.

Wer führt die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung durch?

Zwar erhalten Sie die Einladung zur «verkehrsmedizinischen Untersuchung» durch die Motorfahrzeugkontrolle, durchgeführt wird die Untersuchung aber von Ärzten und Ärztinnen, die die dafür nötigen Kriterien erfüllen. Massgebend und Voraussetzung ist, ob sich eine Ärztin oder ein Arzt für die Aufgabe der Fahreigungsabklärung aus- und weitergebildet hat. 

Bei Medtraffic können Sie prüfen, ob der Arzt/die Ärztin Ihres Vertrauens diese Kriterien erfüllt. Sie können entweder nach seinem/ihrem Namen suchen oder schauen, wer in der Nähe Ihres Wohnorts Fahreignungsabklärungen durchführen darf. 

Gesetzliche Grundlage

Seit 2016 gilt gesamtschweizerisch eine Stufenregelung der zu verkehrsmedizinischen Untersuchungen zugelassenen Ärztinnen und Ärzte (vier Stufen). Bei Medtraffic können Sie prüfen, ob der Arzt/die Ärztin Ihres Vertrauens diese Kriterien erfüllt. Sie können entweder nach seinem/ihrem Namen suchen oder schauen, wer in der Nähe Ihres Wohnorts Fahreignungsabklärungen durchführen darf. 

Medtraffic

Bericht des Arztes/der Ärztin einreichen

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin übermittelt den Arztbericht elektronisch oder per Post an die Motorfahrzeugkontrolle. Sie persönlich müssen nichts mehr weiter unternehmen. 

Der Arztbericht darf ausschliesslich über den Arzt oder die Ärztin übermittelt werden. Die Motorfahrzeugkontrolle darf keine Arztberichte von Privatpersonen entgegennehmen. 

Formular «Rückmeldung Emedko» für Ärzte und Ärztinnen

Arztberichte werden elektronisch oder per Post an die Motorfahrzeugkontrolle geschickt. Falls kein Zugang zur HIN-Plattform besteht, im Falle von Fehlermeldungen oder kein Gebrauch von der elektronischen Rückmeldung gemacht werden möchte, steht das Formular «Rückmeldung Emedko» zur Verfügung. 

Formular »Rückmeldung Emeko» (Startet einen Download)

Gebühr

Die Motorfahrzeugkontrolle erhebt für die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung keine Gebühr. Die Kosten für die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung beim Arzt/bei der Arztin trägt der Lenker respektive die Lenkerin selbst. Eventuell übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten - erkundigen lohnt sich. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Infos zu Kontrolluntersuchungen für Höhere Ausweiskategorien

Für Fahrzeugführer/Fahrzeugführerinnen mit höheren Ausweiskategorien gelten andere Altersstufen und Intervalle.

Kontrolluntersuchung für höhere Ausweiskategorien

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