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Fundsachen im Fundbüro

Haben Sie einen Gegenstand auf öffentlichem Grund gefunden oder verloren? Auf dieser Seite erfahren Sie, was zu tun ist.

Ich habe etwas verloren. Wie muss ich vorgehen?

Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder finden zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Suche des verlorenen Gegenstands über das Online-Portal EasyFind.
  • Telefonische Auskunft im Fundbüro: +41 61 267 70 00
    (Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
  • persönliche Vorsprache im Fundbüro (Passamt): Lageplan und Öffnungszeiten

Fundbüro 

Im Fundbüro landen Gegenstände, die auf öffentlichem Grund (Allmend) gefunden worden sind. 

Sind Sie über EasyFind (Button weiter oben) nicht fündig geworden? Dann hinterlegen Sie bei uns im Fundbüro eine Verlustmeldung. Wir werden Sie umgehend kontaktieren, wenn Ihr Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben wird.

Beachten Sie bitte, dass Regenschirme, Mützen und Handschuhe nicht im System erfasst werden. Wir können auch keine telefonischen Auskünfte darüber erteilen. Bitte kommen Sie in diesem Fall im Fundbüro vorbei.

Bei Diebstahl erstatten Sie bitte bei der Polizei eine Anzeige.


Anstaltsfunde

Haben Sie etwas im Zug, in einem Bahnhof, im Theater oder in einem Warenhaus verloren? Fragen Sie bei der entsprechenden Stelle des Betreibers an. Denn für diese Gegenstände bleibt die entsprechende Anstalt verantwortlich. 

Haben Sie etwas im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden? Geben Sie ihn bei der entsprechenden Stelle des Betreibers ab. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet, Fundgegenstände an der zuständigen Stelle abzugeben.

Verloren in Tram, Bus oder Bahn

Für alle in Fahrzeugen oder Liegenschaften aller Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs (BVB und SBB) verlorenen Gegenstände fragen Sie beim Fundbüro der SBB nach (Telefon +41 0900 300 300) oder direkt am Schalter am Bahnhof SBB.

Haben Sie einen Gegenstand in der BLT verloren (gelbes Tram oder gelber Bus), so wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro der BLT (Telefon +41 61 406 11 11). Die Gegenstände bleiben eine Woche im Fundbüro der BLT und werden danach vom Fundservice der SBB übernommen.


Ich habe etwas gefunden. Was mache ich damit?

Haben Sie einen Gegenstand auf der Strasse oder auf öffentlichem Grund (Allmend) gefunden? Dann bringen Sie diesen zum Fundbüro im Spiegelhof oder zum nächsten Polizeiposten. 

Haben Sie etwas im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden? Geben Sie diesen bei der entsprechenden Stelle des Betreibers ab. Vom Gesetz her sind Sie verpflichtet, Fundgegenstände an der zuständigen Stelle abzugeben.


Verlust von Pass oder ldentitätskarte

Haben Sie Ihren Pass oder die Identitätskarte verloren? Oder wurden die Ausweise gestohlen? Um Missbrauch zu verhindern, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises sofort melden. Das bedeutet, Sie erstatten persönlich eine Verlustanzeige auf einem Polizeiposten. Nur mit dieser Verlustanzeige können Sie auf dem Passamt einen neuen Ausweis beantragen.

Hinweis:

Mit der Verlustanzeige wird Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte automatisch ungültig. Selbst wenn Sie den Ausweis wiederfinden, können Sie diesen nicht mehr verwenden. Sie sind verpflichtet, den Ausweis beim Passamt abzugeben.

Auch wenn der Ausweis zum Beispiel im Portemonnaie ist, das im Fundbüro abgegeben wurde, wird er für ungültig erklärt. 


Verlust von Ausländerausweis oder Grenzgängerbewilligung

Ausweis im Kreditkartenformat:

Wenn Sie den Ausweis im Kreditkartenformat (AA19 EU/EFTA oder RP) verlieren, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei einer Polizeiwache oder einem Polizeiposten aufgeben. Die Verlustanzeige und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte schicken Sie danach an:

Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel 

Ausweis im Papierformat (Ausweis in Kunststoffhülle):

Bei Verlust des Papierausweises melden Sie das schriftlich dem Migrationsamt Basel-Stadt, Abteilung Bewilligungen, Spiegelgasse 12, 4001 Basel. Bitte schicken Sie eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte mit. Ausweisverluste von Grenzgängerbewilligungen können auch über unseren Chatbot Grenzgängerbewilligungen beantragt werden.

Zustellung des neuen Ausländerausweises nach Verlustmeldung:

Nach der Verlustmeldung erstellt das Migrationsamt einen neuen Ausweis. Falls noch keine Biometriedaten vorhanden sind, bekommen Sie vorgängig noch einen Termin zur Biometriedatenerstellung zugeteilt. Der Ausweis wird Ihnen dann per Einschreiben an Ihre Wohnadresse zugestellt. Die Ausstellung eines neuen Ausweises ist gebührenpflichtig.


Verlustgebühr, Fundgebühr, Finderlohn

Die Höhe der Fundgebühr und gegebenenfalls des Finderlohns hängen vom Wert des gefundenen Gegenstands ab.

Die Verlustanzeige für einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte kostet bei der Polizei pro Ausweis 20 Franken (Verlustgebühr).


Gesetzliche Bestimmungen

Für dieses Thema zuständig

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