Arbeitsbewilligung für Grenzgänger
Wenn Sie im Ausland wohnen und im Kanton Basel-Stadt arbeiten möchten, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Bedingungen und zur Gesuchstellung und wie Sie das Gesuch stellen können.
Eigenschaften und Voraussetzungen der Grenzgängerbewilligung
Möchten Sie sich über eine Grenzgängerbewilligung im Kanton Basel-Stadt informieren, dann folgen Sie dieser Seite.
Was ist eine Grenzgängerbewilligung?
Personen, die in der Schweiz arbeiten möchten, aber weiterhin im Ausland wohnen, können eine Grenzgängerbewilligung beantragen. Diese berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Staatsangehörige aus der EU/EFTA
Hier geht es um Staatsangehörige aus der EU/EFTA, die ihren Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat haben und in der Schweiz unselbständig oder selbständig als sogenannte Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger kehren in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnsitz zurück.
Sie können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten. Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA wird ab einer Einsatzdauer von mindestens einem Jahr für fünf Jahre oder entsprechend der Einsatzdauer bei unterjährigen Arbeitsverträgen ausgestellt. Der Wechsel zur Selbständigkeit sowie der Wechsel des Wohnortes im Ausland und des Wochenaufenthaltes in der Schweiz (sofern vorhanden) sind meldepflichtig. Für eine Anstellungsdauer bis 90 Tage besteht das Online-Meldeverfahren.
Hinweis:
Weiter unten auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Arbeitsbewilligung beantragen können.
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA-Angehörige)
Für die Erteilung einer Grenzgängerbewilligung an Angehörige von Drittstaaten bestehen besondere Regelungen. Ihnen kann eine Grenzgängerbewilligung erteilt werden, wenn Sie ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone wohnhaft sind. Ausserdem sind die arbeitsmarktlichen Vorschriften zu beachten (Vorrang der inländischen Arbeitskräfte, Arbeits- und Lohnbedingungen).
Die Grenzgängerbewilligung an Drittstaatsangehörige wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Sowohl der Stellenwechsel wie auch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind bewilligungspflichtig.
Als Grenzzonen gelten Regionen, die in der zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind.
Hinweis:
Weiter unten auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die Arbeitsbewilligung beantragen können.
Grenzgängerbewilligung EU/EFTA für unselbstständige Erwerbstätigkeit
Gesuche können Sie online mittels eFormular oder auf dem Postweg einreichen.
Online
Wenn Sie die Grenzgängerbewilligung neu beantragen, wieder beantragen, verlängern oder umwandeln möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum Online-Formular.
Wenn Sie die Stelle wechseln, die Stelle verlassen, sich Ihre ausländische Wohnadresse, Ihr Zivilstand oder Ihr Namen ändert, finden Sie nachfolgend das Formular Mutationsmeldung.
Postweg
Formular ausfüllen und mit benötigten Unterlagen einsenden an
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Grenzgängerbewilligung EU/EFTA für selbstständige Erwerbstätigkeit
Die Selbständigkeit muss bei der Einreichung des Gesuchs nachgewiesen werden. Es besteht innerhalb der Schweiz volle berufliche und geographische Mobilität. Der Wechsel zur Unselbständigkeit sowie der Wechsel des Wohnortes im Ausland und des allfälligen Wochenaufenthaltsortes in der Schweiz sind meldepflichtig.
Gesuche können nur auf dem Postweg eingereicht werden.
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit den nötigen Unterlagen ein an:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)
Gesuche können online mittels eFormular an das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt eingereicht werden.
Weitere Gesuche Grenzgängerbewilligung (alle Staatsangehörigkeiten)
Abmeldebestätigung
Bei Eintritt in den Ruhestand, bei definitiver Erwerbsaufgabe in der Schweiz oder wenn von einer Institution verlangt (zum Beispiel Pensionskasse, Krankenkasse, Bank) bitte das Formular Abmeldebestätigung für Grenzgängerbewilligungen ausfüllen und einsenden an:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Bewilligungen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Informationen gewünscht?
Brauchen Sie weitere Informationen über die Grenzgängerbewilligung im Kanton Basel-Stadt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung,
entweder telefonisch über +41 61 267 70 72 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr)
oder über das unten verlinkte Kontaktformular.
Ausweis verloren?
Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er defekt ist, folgen Sie für das weitere Vorgehen dem unten stehenden Button.
Brauchen Sie weitere Informationen?
Anbei einige Links zu weiterführenden Themen betreffend Arbeiten in der Schweiz.
Staatssekretariat für Migration SEM: Generelle Informationen des Bundes zur Arbeitssituation in der Schweiz
Leben und Arbeiten in der SchweizInformationen des Bundes für EU/EFTA-Staatsangehörige
Ausgleichskasse Basel-StadtInformationen zur AHV generell zu und den Beiträgen der ARbeitgebenden, zu Familienzulagen, zur Mutterschaftsentschädigung und weiteres.
HandelsregisteramtInformationen zur Eintragungen von Firmen (Rechtseinheiten) mit Sitz im Kanton Basel-Stadt
Fragen zum Brexit?Sie kommen aus dem Vereinigten Königreich und möchten in der Schweiz arbeiten? Hier finden Sie die nötigen Informationen.
Abkommen zwischen UK und der Schweiz über die Folgen des Brexit0.142.113.672, Abkommen des Bundes im Originaltext vom Februar 2019 (Stand März 2021)