Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Bewilligungspflichtige Hunderassen

Bestimmte Hunderassen sind potenziell gefährlich – für andere Hunde, Tiere und Menschen. Um diese Hunde halten zu dürfen, benötigen Sie vor der Anschaffung eine Bewilligung des Veterinäramtes. Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig und vollständig ein. Das Bearbeiten dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen.

Betroffene Hunderassen

Bitte unterschätzen Sie bestimmte Hunderassen nicht. Sie benötigen viel Erfahrung im Umgang und kommen deshalb für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten, nicht infrage. 

Beachten Sie: Für folgende Rassen muss vor der Anschaffung eine Haltebewilligung des Kantonalen Veterinäramtes Basel-Stadt vorliegen. Auch Hunde, deren äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen, müssen vor der Anschaffung bewilligt werden. 

Bewilligungspflichtige Rassen sind:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier)
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Pitbull Terrier 
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Kreuzungen mit diesen Rassen

Für das Halten dieser Hunderassen müssen Sie Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel «Voraussetzungen für die Bewilligung eines Haltungsgesuches» auf dieser Seite.

Hunderassen mit besonderen Vorgehensweisen in Basel-Stadt

Gestützt auf die Erfahrungen des Veterinäramtes gilt zudem für folgende Rassen im Kanton Basel-Stadt eine besondere Vorgehensweise: 

  • American Bulldog 
  • American Bully
  • Cane Corso 

Für diese Rassen gilt im Kanton Basel-Stadt: 

  • Cane Corso, falls keine offiziell FCI-anerkannten Abstammungspapiere des Hundes vorhanden sind (zum Beispiel SKG- oder VDH-Stammbaum), und American Bulldog:
    Vor der Anschaffung muss eine visuelle Begutachtung durch das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt anhand eines Fotos erfolgen. Zudem muss der Hund zwingend nach der Anschaffung innerhalb von 3 Arbeitstagen beim Veterinäramt zur Kontrolle vorgeführt werden. Ab dem Alter von 9 Monaten erfolgt die abschliessende visuelle Beurteilung. Erst dann entscheidet sich definitiv, ob das Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss. Mit der Anschaffung eines Hundes dieser Rassen gehen Hundehaltende somit ein sehr grosses Risiko ein, dass ihnen die Bewilligung (trotz Haltung während 9 Monaten) verweigert werden muss, weil die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr (!) erfüllt sind.
    Wir raten dringend, vor der Anschaffung solcher Rassen mit dem Kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt Kontakt aufzunehmen.
  • American Bully oder Pocket Bully: 
    Sie sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, weil sie in jedem Fall aus einer Kreuzung mit einer bewilligungspflichtigen Rasse hervorgegangen sind. Die Haltebewilligung des Kantonalen Veterinäramtes Basel-Stadt muss zwingend vor der Anschaffung vorliegen.

Haltung gemeinsam mit anderen Hunden nicht erlaubt

Neben einem potenziell gefährlichen Hund darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden. Wer die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt, darf einen potenziell gefährlichen Hund nicht ausführen. Es ist auch nicht erlaubt, neben einem potenziell gefährlichen Hund einen weiteren Hund auszuführen.  

Wer Würfe mit bewilligungspflichtigen Welpen hat, muss die Jungtiere innert 10 Tagen seit Geburt dem Kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt melden. Diese Welpen dürfen im Kanton Basel-Stadt nur an Personen abgegeben werden, die eine Bewilligung für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes besitzen.

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Haltungsgesuches

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Gesuchstellende, die nicht belegen können, dass sie zuvor bereits einen Hund gehalten haben, kommen für eine Bewilligung nicht infrage. Das heisst: Ein potenziell gefährlicher Hund als Ersthund wird nicht bewilligt.
  • Guter Leumund. Ein Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. 
  • Haftpflichtversicherung mit minimaler Deckungssumme von 3 Millionen Franken
  • Detaillierter Herkunftsnachweis des Hundes. Hunde mit unbekannter Herkunft werden nicht bewilligt.
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
  • Besuch von Erziehungskursen oder Welpenspielstunden. Jugendliche und ausgewachsene Hunde werden mit einem Verhaltenstest beurteilt.

Was passiert, wenn die Bewilligung nicht vorliegt?

Das Veterinäramt beschlagnahmt potenziell gefährliche Hunde, für die keine Genehmigung vorliegt, sofort auf Kosten des Halters oder der Halterin.

Dies gilt, bis geklärt ist, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind. Zusätzlich droht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Anschaffung eines bewilligungspflichtigen Hundes ohne Bewilligung.

Für dieses Thema zuständig

Contenu mis à jour

Nicht was Sie suchen?