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Tierseuchen

Tierseuchen sind Tierkrankheiten, die den Tierbestand oder den Menschen gefährden. Sie können zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen führen. Das Kantonale Veterinäramt Basel-Stadt setzt sich für die Kontrolle, das frühzeitige Erkennen und die Reaktion auf Seuchenausbrüche ein.

Kategorien von Tierseuchen

Über 80 Tierkrankheiten werden in der Schweizer Gesetzgebung als Tierseuche bezeichnet. Tierseuchen gefährden verschiedenste Tiere, so beispielsweise Bienen, Fische oder Krebse.

Man teilt Tierseuchen in Kategorien ein. Es hängt davon ab, wie schlimm sich die Krankheit auswirkt oder ob und wie man gegen die Tierseuche vorgeht. 

Wir unterscheiden:

  • hochansteckende Tierseuchen
  • auszurottende Tierseuchen
  • zu bekämpfende Tierseuchen
  • zu überwachende Tierseuchen

Viele der Krankheiten kommen in der Schweiz nicht mehr vor. Trotzdem können sie – zum Beispiel über den Import von Tieren oder tierischen Produkten – auch wieder in die Schweiz gelangen.

Prävention

Vorsorge und Biosicherheit

Am besten ist es, wenn man eine Tierseuche gar nicht erst bekämpfen muss. Gesunde Tiere verfügen über bessere Abwehrkräfte. Damit Tiere gesund sind und bleiben, müssen wir sie gut pflegen und richtig halten. Dafür haben die Menschen zu sorgen, denen die Tiere gehören.

Wer ein Tier hält, ist dafür verantwortlich, dass durch das Einhalten von Biosicherheitsmassnahmen keine Erreger zu ihren Tieren gelangen. 

Zu den Massnahmen gehören beispielsweise 

  • das Trennen von verschiedenen Tiergattungen, 
  • Absperrungen, damit Haustiere nicht in Kontakt mit Wildtieren kommen
  • grundlegende Hygienemassnahmen wie Händewaschen oder -desinfizieren 
  • das Wechseln der Kleidung vor dem Betreten der Tieranlage.

Sensibilisierung und Früherkennung

Erkennen Sie Tierseuchen frühzeitig. Es ist wichtig, dass die Menschen, welche Tiere halten, die Symptome kennen. Bei Verdacht gilt eine Meldepflicht. Die Tierhaltenden müssen schnellstmöglich einen Tierarzt oder eine Tierärztin zuziehen.

Die Tierärzteschaft kann Proben erheben und zum Ausschluss oder zum Bestätigen der Tierseuche in ein Labor schicken. Das Labor muss über geeignete Tests verfügen, um die Krankheit nachweisen zu können.

Abklärungen und Epidemiologie

Sowohl der Tierarzt oder die Tierärztin als auch das Labor informieren bei einem Seuchenverdacht das Kantonale Veterinäramt. Das Veterinäramt ergreift die Massnahmen, um die Krankheit zu bekämpfen. Es muss auch herausfinden, ob eine Ansteckung von anderen Tieren stattgefunden hat. 

Tierseuchenexpertinnen und -experten des Veterinäramtes haben Kenntnis über die Verbreitungsarten von Krankheiten. Das hilft ihnen, mögliche Ansteckungswege zu identifizieren. Sie benötigen Informationen darüber, ob und wie die kranken Tiere mit anderen Tieren oder Tierhaltungen in Kontakt waren.

Überwachen

Zusätzliche Methoden helfen für eine Früherkennung. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen wichtig zu beweisen, dass die Schweiz frei ist von bestimmten Tierseuchen. In Überwachungsprogrammen werden im Auftrag des Bundes Proben genommen, entweder im Schlachthof oder in Tierhaltungen. Spezielle Laboratorien untersuchen diese Proben auf Krankheitserreger.

Der Schlachthof eignet sich gut zum Überwachen von Seuchen. Hierher kommen Tiere aus fast der ganzen Schweiz. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes vor Ort sind geschult, Anzeichen auf Krankheiten zu erkennen. Stellen sie solche Symptome fest, müssen sie diese melden. Auch Tierhaltungen werden regelmässig durch geschultes Personal kontrolliert. Diese Personen achten bei den Tieren ebenfalls auf Krankheitsanzeichen.

Gefundene Tierkadaver von Wildtieren werden oft zur Untersuchung eingeschickt. So kann man zum Beispiel merken, wenn die Tollwut oder die Vogelgrippe wieder auftritt.

Als letztes gilt es, die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten (zum Beispiel Lebensmittel) in die Schweiz zu überwachen. In vielen Regionen der Welt gibt es noch Tierseuchen, welche bei uns nicht mehr vorkommen. Das Veterinäramt sammelt Informationen darüber, in welchen Ländern welche Tierseuchen auftreten.

Bekämpfen

Wenn es zu einem Ausbruch einer Tierseuche kommt, muss das Kantonale Veterinäramt Massnahmen ergreifen. So kann es die Krankheit möglichst schnell bekämpfen.

Je nach Erreger und Übertragungswege sind unterschiedliche Massnahmen zu ergreifen. Oftmals reicht eine Behandlung der Tiere aus. In besonders schlimmen Fällen kann es sein, dass die Tiere getötet werden müssen. Das ist vor allem bei hochansteckenden und auszurottenden Tierseuchen möglich. In solchen Fällen müssen Zonen eingerichtet werden, in denen gesetzliche Vorgaben umzusetzen sind.

Die Schweizer Tierseuchengesetzgebung gibt alle Massnahmen zum Bekämpfen vor.

Zoonosen

Ein besonderes Augenmerk wird auf eine Tierkrankheit gelegt, wenn es zur Ansteckung des Menschen oder umgekehrt kommen kann. Diese Krankheiten heissen Zoonosen. Beispiele sind Tollwut oder Vogelgrippe.

Es gibt auch Krankheiten, bei denen die Übertragung über tierische Lebensmittel erfolgt, beispielsweise Salmonellen oder Campylobacter.

Kontakt

Kantonales Veterinäramt

Karte von Basel-Stadt
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Schlachthofstrasse 55
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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