Bieneninspektorat
Bienen sind für die Honigproduktion und für das Bestäuben der Pflanzen wichtig. Sie spielen bei der Produktion von Nahrungsmitteln eine entscheidende Rolle. Das Bieneninspektorat kümmert sich um die Gesunderhaltung der Bienenvölker im Kanton Basel-Stadt.
Über uns
Bienen sind die mit Abstand am häufigsten gehaltenen Nutztiere im Kanton Basel-Stadt. Gleich mehrere Bienenseuchen sind gesetzlich geregelt. Beim Überwachen und Bekämpfen dieser Bienenseuchen kommen die amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Bieneninspektion (AFA BI) zum Einsatz.
Zusätzlich übernehmen die AFA BI auch die Kontrollen der Primärproduktion in den Bienenhaltungen. Bei diesen werden unter anderem die Hygieneverhältnisse in der Haltung oder die korrekte Verwendung von Tierarzneimitteln geprüft. All dies dient nicht nur einem gesunden Bienenbestand, sondern auch einem einwandfrei hergestellten Produkt: dem Honig.
Das kantonale Bieneninspektorat gehört zum Kantonalen Veterinäramt. Die Aufgaben umfassen das Bekämpfen von Bienenseuchen und die Kontrolle der Bienenhaltungen. Damit das möglich ist, muss das Bieneninspektorat die Standorte der jeweiligen Bienenstände kennen.
Kontakt
Bienenseuchen
Anzeigepflichtige Seuchen kommen bei Bienen häufig vor. Die Krankheiten Faulbrut, Sauerbrut und der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer sind Beispiele für zu bekämpfende Tierseuchen.
Faulbrut der Bienen
Die Faulbrut ist eine sehr ansteckende bakterielle Erkrankung, welche die Maden der Honigbiene befällt. Diese sterben bei Befall ab. Oftmals wird der Erreger durch den Imker oder die Imkerin beziehungsweise durch verunreinigtes Material und Gerätschaften weiterverbreitet.
Sauerbrut der Bienen
Die Sauerbrut ist eine Krankheit, die sehr leicht übertragen wird. Die Bakterien befallen Bienen, die sich noch im Stadium der Maden befinden. Es entwickelt sich ein unangenehmer säuerlicher Geruch. Die Ansteckung erfolgt oft durch benutzte Gerätschaften.
Kleiner Beutenkäfer
Beim Kleinen Beutenkäfer handelt es sich um einen Schädling, der nicht nur die Bienenbrut, sondern auch Pollen und Honig frisst. So schwächt er das Bienenvolk. Derzeit kommt dieser Käfer noch nicht in der Schweiz vor. Er breitet sich aber in Europa aus. Um ein Vorkommen frühzeitig zu erkennen, besteht das nationale Früherkennungsprogramm Apinella.
In der Schweiz kontrollieren ausgesuchte Vertrauensimkerinnen und -imker (Sentinel-Imkernde) regelmässig ihre Bienenvölker. Sie prüfen sie gezielt mit speziellen Fallen auf ein Vorkommen des Schädlings Kleiner Beutekäfer.
- Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Der Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer ist eine zu bekämpfende Seuche. Bei einem verdächtigen Käfer-Fund auf dem Bienenstand muss der Imker oder die Imkerin umgehend telefonisch die zuständige kantonale Veterinärbehörde informieren.
- Apinella – Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers
Das grossflächige Ausbreiten des Kleinen Beutenkäfers in der Schweiz muss verhindert werden. Es ist wichtig, das erste Auftreten des Schädlings frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt es seit 2015 das Früherkennungsprogramm Apinella.
Primärproduktion von Honig
Damit Bienen gesund bleiben und hochwertigen Honig produzieren können, müssen die Bienenhaltung und das Verarbeiten des Honigs Standards erfüllen. Ob diese Standards auch eingehalten werden, wird im Rahmen der Primärproduktionskontrollen geprüft und dokumentiert.
Buchführung in Bienenhaltungen
Eine Übersicht über die Gesetzesgrundlagen und Formulare hinsichtlich der Buchführung in Bienenhaltungen finden Sie in den Dokumenten.
Anleitung zum Führen einer Bestandeskontrolle in Bienenhaltungen
Checkliste Pflichten Imkernde (Startet einen Download)Zusammenfassung der nach Gesetz nachzukommenden Pflichten von Imkernden
Lebensmittelgesetzgebung Honig (Startet einen Download)Zusammenstellung der relevanten Artikel aus der Lebensmittelgesetzgebung bei der Produktion von Honig
Melde- und Aufzeichnungspflichten in der Imkerei (Startet einen Download)tabellarische Übersicht der Melde- und Aufzeichnungspflichten in der Imkerei
Buchführung in Bienenhaltungen (Startet einen Download)detaillierte Informationen zur Buchführung in Bienenhaltungen
Formular Bestandeskontrolle (Startet einen Download)Musterformular des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für das Führen der Bestandeskontrolle in Bienenhaltungen
Formular Tierarzneimittel (Startet einen Download)Für die Buchführung als Inventarliste verwendeter Tierarzneimittel sowie Behandlungsjournal (Varroa)
Formular Erfassungsblatt Selbstkontrolle und Varroa Behandlungsjournal (Startet einen Download)Erfassungsblatt für die Selbstkontrolle in Bienenhaltungen inklusive Varroa Behandlungsjournal
Formular Selbstkontrolle Honigernte (Startet einen Download)Erfassungsblatt für die Selbstkontrolle der Honigernte sowie besuchten Weiterbildungen von Imkernden
Weitere Informationen für Imkernde
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr