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Willkommen bei den Gerichten

Die Bundesverfassung gibt jeder Person das Recht, Streitigkeiten, sei es mit Privaten oder dem Staat, vor eine unabhängige Justizbehörde zu bringen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaates. Er bedeutet vor allem, dass keine sachfremden Einflüsse durch andere Behörden oder Personen, die nicht selbst als Richterinnen oder Richter mit einem Fall befasst sind, auf das Urteil Einfluss nehmen dürfen. Nach dem seit am 1. Juli 2016 geltenden Gerichtsorganisationsgesetz gibt es als gerichtsübergreifendes, leitendes Gremium den Gerichtsrat.

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