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Konkubinat: In die Schweiz ziehen als ausländische Person

Sie sind ein nicht verheiratetes Paar und möchten im Kanton Basel-Stadt zusammenleben. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für eine Konkubinatsbewilligung benötigen.

Voraussetzungen der Konkubinatsbewilligung

Damit wir Ihr Gesuch um eine Konkubinatsbewilligung prüfen können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Aufenthaltsstatus: Die bereits in der Schweiz lebende Person hat das Schweizer Bürgerrecht oder besitzt eine gefestigte Bewilligung (Ausweis B oder C).
  • Beziehung: Das Paar muss zwei Jahre in einer gefestigten Beziehung zusammengelebt haben und dies nachweisen können.
  • Finanzen: Die bereits in der Schweiz lebende Person kann den Lebensunterhalt für das Paar finanzieren.
  • Verhalten: Die Person, die in die Schweiz zieht, hat nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen.

Unterlagen der Konkubinatsbewilligung

Damit wir Ihr Gesuch um eine Konkubinatsbewilligung prüfen können, benötigen wir einige Unterlagen und Angaben von beiden Partnern. 

Von der Person, die in die Schweiz ziehen möchte, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Reisepasses
  • Krankenkassenofferte
  • Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)
  • Anmeldebescheinigung für einen Deutschkurs (mindestens Referenzniveau A1 mündlich) 
  • Für visumspflichtige Personen: Persönliches Einreisegesuch (Visumsantrag D), einzureichen auf der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland
  • Nur für EU/EFTA-Staatsangehörige: Ausgefülltes Gesuchsformular (Erwerbslose Wohnsitznahme)  

Von der Person, die bereits in der Schweiz lebt, benötigen wir folgende Unterlagen: 

  • Kopie der Einkommensnachweise (zum Beispiel Arbeitsvertrag, letzte drei Lohnabrechnungen, sonstige Vermögensnachweise)
  • Belege der monatlichen Kosten (zum Beispiel Miete, Versicherungen, sonstige Auslagen) 

Von beiden Personen gemeinsam benötigen wir folgende selbst verfasste Schreiben:

  • Begründungsschreiben, gemeinsam von beiden Personen unterzeichnet (Antrag um Aufenthaltsbewilligung zwecks Zusammenleben). Schreiben Sie wie lange Sie schon in dieser Beziehung sind, wie Sie bisher gelebt und die Beziehung gepflegt haben.
  • Belege über das gemeinsame Zusammenleben (bisherige gemeinsame Verträge, zum Beispiel ein Mietvertrag, oder ein ähnliches Dokument).
  • Verpflichtungserklärung von der aufenthaltsberechtigten Person, dass sie dauerhaft für die gemeinsamen Unterhaltskosten aufkommt.

Gesuchseinreichung

Schicken Sie uns die notwendigen  Unterlagen per Post:

Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einreisen
Spiegelgasse 12
4001 Basel

oder mittels E-Mail: einreisenwebanfragen@bs.ch


Weitere Informationen gewünscht?

Brauchen Sie weitere Informationen zum Gesuch um eine Konkubinatsbewilligung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Entweder telefonisch über

Tel.: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr)

oder über das Kontaktformular (siehe unten).

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