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Fahreignungsuntersuchung

Bei der Fahreignungsuntersuchung Stufe 4 prüfen unsere Verkehrsmedizinerinnen und Verkehrsmediziner gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen zum Autofahren erfüllen. Neben einem ausführlichen Gespräch findet eine körperliche Untersuchung statt, in der Regel ergänzt durch die Analyse von Haaren, Blut und Urin.

Was Sie bei der Begutachtung erwartet

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung, die sogenannte Fahreignungsuntersuchung oder Stufe-4-Begutachtung, erfolgt, wenn bei einer Person, die ein Fahrzeug lenkt, Zweifel an der Fahreignung bestehen. Diese können aufgrund des Konsums von Substanzen oder einer Erkrankung auftreten. 

Wenn Sie aufgefordert wurden, eine Fahreignungsuntersuchung vornehmen zu lassen, helfen Ihnen die nachfolgenden Ausführungen, das weitere Vorgehen besser zu verstehen. 

Terminvereinbarung

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung übermitteln wir Ihnen eine Rechnung gemäss Gebührenordnung. Sobald diese bezahlt ist, erhalten Sie von uns einen Untersuchungstermin. 

Terminverschiebungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden Kosten in Höhe von 150 Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt.

Mitbringen

Die Fachpersonen können Sie nur untersuchen, wenn Sie sich ausweisen können. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung) mit.

Falls Sie zum Autofahren eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit, da wir Ihre Sehfähigkeit testen.

Vorbereitung auf die Untersuchung

Abhängig vom Grund für die Fahreignungsuntersuchung beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Cannabiskonsum

Wurde Ihnen der Führerausweis aufgrund Fahrens unter dem Einfluss von Cannabis entzogen, ist in der Regel eine Abstinenz von 6 Monaten erforderlich, um den Führerausweis wiederzuerlangen. Die Abstinenz sollte mit einer Urinkontrolle pro Monat dokumentiert werden. Sie können diese Urinkontrollen zum Beispiel am Institut für Rechtsmedizin Basel, bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder bei einer Suchtberatungsstelle durchführen lassen.

Nachweis einer Cannabisabstinenz

Die folgenden Unterlagen richten sich an Hausärztinnen und Hausärzte sowie an Institutionen, die Abstinenzkontrollen auf Cannabis durchführen.

Vorgehen zum Nachweis der Cannabisabstinenz (Urinkontrolle)

Merkblatt der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM

Ärztliches Zeugnis: Fahreignung und Cannabis (Startet einen Download)

Alkohol, Drogen und Medikamente

Zur Prüfung des Konsumverhaltens wird eine Haaranalyse durchgeführt. Fallabhängig kann die Einhaltung einer Alkohol- und/oder Drogenabstinenz beziehungsweise eine Änderung des bisherigen Konsumverhaltens erforderlich sein. Zur Haaranalyse sind Kopfhaare mit einer Länge von mindestens 5 Centimeter oder alternativ sogenanntes Sekundärhaar notwendig. Die Haare dürfen nicht kosmetisch behandelt sein (kein Färben, Tönen, Bleichen oder keine Verwendung von Haarwasser). 

Detaillierte Antworten auf weitere Fragen zum Thema finden Sie in den FAQ.

Gesundheitliche Fragestellungen

Sollten gesundheitliche Probleme oder Erkrankungen ein Überprüfen Ihrer Fahreignung notwendig machen, ist es wichtig, dass Sie umfassende medizinische Unterlagen vorlegen. Dazu gehören aktuelle Therapieberichte, Labor-Ergebnisse sowie spezifische Dokumente wie das Blutzucker-Tagebuch für Diabetikerinnen und Diabetiker oder das Blutdruckprotokoll bei Hypertonie. Diese Informationen helfen bei der zügigen und genauen Beurteilung Ihrer Fahreignung.

Falls in der Vergangenheit Untersuchungen aufgrund eines Unfalls oder bei Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Fahreignung durchgeführt wurden, bringen Sie bitte auch diese Befunde zur Begutachtung mit. Darüber hinaus sind Ergebnisse aus präventiven Checks, die Sie in Absprache mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt durchgeführt haben, von Relevanz. Diese vorbereitenden Massnahmen erleichtern die umfassende Einschätzung Ihrer Fahreignung.

Informieren Sie Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte über die Notwendigkeit, dass die Untersuchungen und Berichte den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) entsprechen sollten. Insbesondere, wenn es um spezialisierte Untersuchungen wie die augenärztliche Fahreignungsabklärung geht, ist das Einhalten dieser Vorgaben für eine gültige Begutachtung unerlässlich.

Zeugnisvorlagen

Folgende Zeugnisse richten sich an Hausärztinnen und Hausärzte, an Fachärztinnen und Fachärzte sowie an Institutionen, die fahreignungsrelevante Untersuchungen vornehmen.

Ärztliches Zeugnis: Fahreignung und Sehvermögen (Startet einen Download) Ärztliches Zeugnis: Fahreignung und Diabetes mellitus Ärztliches Zeugnis: Fahreignung und psychische Erkrankung(en) inklusive Substanzgebrauch Ärztliches Zeugnis: Fahreignung und Epilepsie

Fremdberichte

Für eine umfassende Bewertung Ihrer Fahreignung ist es manchmal erforderlich, zusätzliche medizinische Informationen zu berücksichtigen. Diese können von anderen medizinischen Fachpersonen wie beispielsweise Ihrer Hausärztin stammen. Wir empfehlen Ihnen, relevante ärztliche Berichte direkt zur Untersuchung mitzubringen. Anderenfalls holen wir diese im Rahmen der Begutachtung bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten direkt ein, nachdem Sie diese von der Schweigepflicht entbunden haben. 

Wir verstehen den Wunsch nach Privatsphäre, müssen jedoch darauf hinweisen, dass ohne diese zusätzlichen Berichte möglicherweise eine vollständige Beurteilung Ihrer Fahreignung nicht möglich ist. In einem solchen Fall könnte dies zu einer negativen Einschätzung Ihrer Fahreignung führen, wenn uns entscheidende Informationen für eine fundierte Beurteilung fehlen.

Rechte und Pflichten

Mitwirkung

Wir bemühen uns darum, die Begutachtung sehr transparent zu gestalten. Hierbei sind wir auf Ihr Mitwirken angewiesen.

Recht auf Nichteinlassung

Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Nichteinlassung. Sie können also Fragen, die während der Untersuchung gestellt werden, unbeantwortet lassen oder bestimmte Untersuchungen ablehnen. Sie können eine laufende Begutachtung auch abbrechen. Selbst in diesen Fällen ist die gutachtende Person gesetzlich verpflichtet, ein verkehrsmedizinisches Gutachten zu erstellen und dem Strassenverkehrsamt zuzustellen.

Eingeschränkte Schweigepflicht

Unsere Gutachterinnen und Gutachter arbeiten als Sachverständige. Sie unterliegen damit nicht der generellen ärztlichen Schweigepflicht. Das bedeutet, dass die gutachtenden Personen dazu verpflichtet sind, fallrelevante Informationen im Gutachten aufzuführen und dem Amt zur Kenntnis zu bringen. 

Datenschutz

Als kantonale Dienststelle unterliegt die Abteilung Forensische Medizin und Verkehrsmedizin den Vorgaben des Kantons Basel-Stadt.

Nach der Untersuchung

Nach der Untersuchung erstellen wir ein verkehrsmedizinisches Gutachten, das über Ihre Fahreignung Auskunft gibt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 8 Wochen, kann jedoch bei Bedarf länger sein. Um diesen Prozess zu beschleunigen, empfehlen wir Ihnen, aussagekräftige Berichte Ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte oder Fachpersonen der Suchtberatung zur Untersuchung mitzubringen. Das gilt insbesondere dann, wenn bei Ihnen Erkrankungen vorliegen oder eine Suchtberatung erfolgt ist.

Verkehrsmedizinisches Gutachten

Das Originalgutachten wird von uns direkt an das Administrativmassnahmenamt Ihres Wohnkantons gesendet. Sie erhalten über das Amt eine Kopie. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie dies Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter im Administrativmassnahmenamt oder Strassenverkehrsamt mitteilen. Das Amt wird Ihnen dann eine Verfügung zukommen lassen, in der die juristische Fallbeurteilung und das weitere Vorgehen festgehalten sind. Lesen Sie diese Verfügung sorgfältig durch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Administrativmassnahmenamt oder Strassenverkehrsamt.

Kosten

Die Kranken- oder Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Fahreignungsuntersuchung nicht. Wir gestalten die Untersuchung effizient und bedarfsgerecht, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Höhe der Kosten

Die Rechnungsstellung erfolgt basierend auf den Informationen Ihrer Akten beim Administrativmassnahmenamt/Strassenverkehrsamt. Wir nutzen diese Informationen, um Ihren individuellen Fall genau zu verstehen und die Untersuchung entsprechend zu planen. Es kann vorkommen, dass sich während der Untersuchung herausstellt, dass bestimmte Untersuchungen nicht nötig sind oder zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden. Abhängig von diesen Änderungen kann es zu Rückerstattungen oder Nachforderungen kommen.

Zahlungsmodalitäten

Nachdem die Rechnung von Ihnen beglichen wurde, erhalten Sie von uns schriftlich einen Termin für die Untersuchung. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin

Karte von Basel-Stadt
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Pestalozzistrasse 22
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

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