Finanzierung einer Suchttherapie
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie eine Kostenübernahme für eine Suchttherapie beantragen und wo Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen finden.
Wer trägt die Kosten für eine stationäre Suchttherapie?
Die Kosten für eine stationäre Suchttherapie übernimmt die Krankenkasse oder unter bestimmten Voraussetzungen der Kanton Basel-Stadt. Es kommt darauf an, in welcher therapeutischen Institution die Behandlung erfolgt.
Finanzierung einer stationären Suchttherapie über die Krankenkasse
Bei Einrichtungen aus der Gesundheitsversorgung (Spitäler, Kliniken) übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten einer Suchttherapie. In diesem Fall können Sie sich direkt in der Klinik oder über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt anmelden.
Die Suchtberatungsstellen sind gerne bei der Vermittlung in eine stationäre Therapie behilflich.
Finanzierung einer stationären Suchttherapie durch den Kanton Basel-Stadt
Wenn die Krankenkasse die Kosten für die Suchttherapie nicht bezahlt, übernimmt der Kanton Basel-Stadt unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung.
Um die Kostenübernahme zu prüfen, müssen Sie über eine Fachstelle (Indikationsstelle) einen Antrag für die Behandlung (Indikation) sowie ein Gesuch um Kostenübernahme einreichen. Im Kanton Basel-Stadt gibt es dafür 3 Indikationsstellen.
Indikationsstellen im Kanton Basel-Stadt
Wenn Sie eine stationäre Suchttherapie machen möchten die nicht von der Krankenkasse finanziert wird, melden Sie sich direkt bei einer der untenstehenden Indikationsstellen Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme.
Indikationsstellen im Kanton Basel-Stadt
Gesundheitsdepartement Basel-Stadt – Abteilung SuchtMalzgasse 30, 4001 Basel Tel. +41 61 267 89 00 abteilung.sucht@bs.ch
Universitäre Psychiatrische Kliniken (UPK) Basel – Zentrum für AbhängigkeitserkrankungenWilhelm Klein-Strasse 27, 4056 Basel Tel. +41 61 325 51 10 info@upk.ch
Suchthilfe Region Basel – BeratungszentrumMühlhauserstrasse 111, 4056 Basel Tel. +41 61 385 22 00 beratungszentrum@suchthilfe.ch
Wie beantrage ich eine Kostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt?
Die Antragsformulare für die Behandlung sind bei einer Indikationsstelle auszufüllen. Melden Sie sich für eine Beratung bei einer der oben genannten Indikationsstellen Ihrer Wahl.
Die Abteilung Sucht prüft den Antrag für die Behandlung und das Gesuch um Therapiekostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt. Sie erteilt die Kostengutsprache.
Formulare zur Beantragung einer Therapiefinanzierung über eine Indikationsstelle
Indikationsstellung Suchttherapie (Startet einen Download) Indikationsstellung Krisenintervention (Startet einen Download) Gesuch um Kostenübernahme Suchttherapie (Startet einen Download) Entbindung Schweigepflicht (Startet einen Download)Merkblätter sowie Formulare für Fachstellen
Weitere Informationen für Personen die in eine Suchttherapie möchten (Klientinnen und Klienten), für die Indikationsstellen und die Behandlungsstellen finden Sie in den Merkblättern.
- Merkblatt Therapiefinanzierung für Klientinnen und Klienten (Startet einen Download)
- Ein- und Austrittsmeldung Suchttherapie (für Behandlungsstelle) (Startet einen Download)
- Merkblatt Therapiefinanzierung für Behandlungsstellen (Startet einen Download)
- Behandlungsverlauf und Verlängerungsantrag Suchttherapie (für Behandlungsstelle) (Startet einen Download)
- Merkblatt Therapiefinanzierung für Indikationsstellen (Startet einen Download)
- Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung Suchttherapie (Startet einen Download)
Kontakt
Abteilung Sucht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr