Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Die rund 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt sind besorgt für eine qualitativ hochwertige Strafverfolgung im Kanton.
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Untersuchungsbeamte, Kriminalistinnen und Kriminalisten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterstützenden Funktionen bearbeiten jedes Jahr weit über 30'000 Anzeigen. Sie setzen sich damit ein für die Sicherheit der Basler Bevölkerung.
Die Staatsanwaltschaft führt Strafverfahren bei Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Sie erhebt und vertritt die Anklage, erlässt Strafbefehle und weitere Abschlussverfügungen. Auch leistet sie internationale und nationale Rechtshilfe in Strafsachen. In der Rechtsanwendung ist sie unabhängig, fair und unparteiisch. Sie orientiert sich streng am Gesetz, namentlich der Schweizerischen Strafprozessordnung.
Die Staatsanwaltschaft untersteht der administrativen Aufsicht des Gesamtregierungsrates und ist administrativ dem Justiz- und Sicherheitsdepartement angegliedert. Die Gesamtleitung dieser Strafverfolgungsbehörde obliegt der Ersten Staatsanwältin oder dem Ersten Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft besteht aus der Kriminalpolizei, der Allgemeinen Abteilung, der Abteilung Wirtschaftsdelikte, der Strafbefehlsabteilung, der Jugendanwaltschaft und dem Stab.
Die Abteilungen der Staatsanwaltschaft
Anzeigen werden von der Kriminalpolizei entgegengenommen. Sie leitet die Strafverfolgung ein und ergreift erste Massnahmen, wie etwa die Feststellung des Tatbestandes, die Sicherung von Beweismitteln oder die Fahndung nach flüchtigen Verdächtigen. Ferner schliesst sie auch Vorverfahren mittels Nichtanhandnahme, Einstellung oder Strafbefehl ab.
Die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft übernimmt den überwiegenden Teil der von der Kriminalpolizei überwiesenen Verfahren, setzt dabei die von der Kriminalpolizei begonnene strafrechtliche Untersuchung mit weiteren Beweiserhebungen fort, sofern sie das Verfahren nicht ohne weiteren Beweiserhebungen abschliessen kann. So werden beispielsweise (Schluss-)Einvernahmen durchgeführt und je nach Situation die notwendigen Gutachten eingeholt. Sie schliesst danach das Verfahren durch Anklageerhebung, Erlass eines Strafbefehls ab oder stellt es ein. Die verfahrensleitende Staatsanwältin oder der verfahrensleitende Staatsanwalt der Allgemeinen Abteilung vertritt in den an das Strafgericht überwiesenen Verfahren in den vom Gesetz vorgegebenen Konstellationen auch die Anklage persönlich im Rahmen der Hauptverhandlung und bis zur Rechtskraft, d. h. in vielen Fällen auch vor Appellationsgericht und nicht wenig auch – im ausnahmslos schriftlichen Verfahren – vor Bundesgericht.
Untersuchungsverfahren zu Delikten, die sich im wirtschaftlichen Bereich abspielen, werden von der Abteilung Wirtschaftsdelikte übernommen. Nebst einer im Vergleich zur Allgemeinen Abteilung tieferen Zahl an von der Kriminalpolizei übernommenen Verfahren, werden die Verfahren in der Abteilung Wirtschaftsdelikte, welche über eigenes polizeiliches Ermittlungspersonal verfügt, in der Regel von der Anzeige bis zum ebenfalls, d. h. analog Allgemeine Abteilung, rechtskräftigen Abschluss bearbeitet.
Die Strafbefehlsabteilung nimmt die Aufgaben der Verfahrensleitung wahr gegenüber der Kantonspolizei sowie verschiedenen Verwaltungsbehörden im Kanton Basel-Stadt und schliesst deren Ermittlungen in der Regel mittels Erlass eines Strafbefehls, in seltenen Fällen mittels Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens ab.
Die Aufgabe der Jugendanwaltschaft liegt darin, die Verfahren gegen Unmündige zu führen und auch die Sanktionen zu vollziehen. Ausserdem befragt die Jugendanwaltschaft im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder der auswärtigen Stellen alle minderjährigen Tatzeugen, insbesondere auch Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten.
Der Stab, welcher zugleich als Führungsunterstützung des Ersten Staatsanwalts fungiert, ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, das Personal- und Rechnungswesen, die Logistik, Geschäftskontrolle und Datenverarbeitung sowie den gesamten Informatiksupport.
Aktuelles
Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben der Parteien an die Staatsanwaltschaft
Seit dem 1. Januar 2011 können die Parteien gemäss Artikel 110 Absatz 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) Eingaben in elektronischer Form (E-Mail) einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung verschickt werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist bei IncaMail registriert.
Die elektronischen Zustellplattformen aller schweizerischen Behörden, darunter auch diejenige der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf www.ch.ch/e-justice (Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden) veröffentlicht.
Nachstehend finden Sie die E-Mail-Adresse, über welche die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs erreichbar ist:
Gesamte Staatsanwaltschaft (Hauptadresse): eingabe.staatsanwaltschaft@stawa.bs.ch
Sicherer Austausch von E-Mails über anerkannte Plattformen
Um bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Eingaben in elektronischer Form (E-Mail) einreichen zu können, müssen Sie bei einer anerkannten Plattform für die sichere Zustellung registriert sein. Anbieter dieser Dienstleistung sind (Aufzählung nicht abschliessend):
Informationen zum Vorgehen für die Registrierung sowie den sicheren Versand von E-Mails finden Sie bei den jeweiligen Anbietern.