Was erlaubt ist – und was nicht, wenn Basel zur ESC-Bühne wird
NewsDer ESC steht kurz bevor. Mit zahlreichen Events und einer Vielzahl an internationalen Künstlerinnen und Künstlern wird Basel zum Treffpunkt der europäischen Musikszene. Wir beleuchten einige rechtliche Aspekte, die uns vom 10. - 17. Mai 2025 Zeit begegnen können.

Nebenverdienst am ESC?
Der ESC zieht hunderttausende Menschen nach Basel. Bereits vor der Entscheidung, in welcher Stadt der ESC ausgetragen wird, waren die Hotels in Basel nahezu ausgebucht. Warum also nicht die eigene Wohnung untervermieten und sich so einen lukrativen Nebenverdienst sichern? Aber aufgepasst: Das Mietrecht erlaubt es zwar, die Wohnung mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise unterzuvermieten. Der Vermieter kann diese Zustimmung allerdings verweigern, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind.
Wer sich also erhofft, während des ESC durch eine überteuerte Untermiete einen übermässigen Gewinn zu erzielen, muss leider enttäuscht werden. Setzt sich der Mieter über eine berechtigte Verweigerung der Zustimmung hinweg, riskiert er nicht nur eine Kündigung – im schlimmsten Fall sogar eine fristlose (Art. 257f OR) –, sondern muss auch den durch die Untermiete erzielten Gewinn an den Vermieter abführen (Art. 423 Abs. 1 OR).
Die Innenstadt wird zur Bühne
Die mitreissende Musik erklingt nicht nur aus der St. Jakobshalle, sondern auch auf den Strassen der Innenstadt. Während des ESC verwandelt sich die Steinenvorstadt in die «Eurovision Street» und zieht zahlreiche Musiker und Künstler aus aller Welt an. Die kantonale Verordnung zur Strassenmusik und Strassenkunst sorgt dafür, dass das Muszieren im öffentlichen Raum sowohl den Künstlern als auch den Passanten gerecht wird, indem sie Regeln zu Lautstärke, Spielzeiten und -orten festlegt. So ist es Einzelpersonen und Gruppen bis maximal vier Personen erlaubt, von Montag bis Samstag zwischen 11.00 und 12.30 Uhr sowie 16.00 und 20.30 Uhr auf den Strassen zu musizieren.
Pro Standort und Darbietung ist eine Spielzeit von maximal 30 Minuten gestattet. Lautstarke Instrumente, übermässiger Gesang und elektronische Tonverstärker sind jedoch nicht zugelassen. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren grundsätzlich verboten. Wird in einer Gruppe von mehr als vier Personen musiziert, ist eine Bewilligung erforderlich. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, kann von der Polizei weggewiesen werden und muss mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken rechnen. Aber keine Sorge: Für die fest installierten Bühnen entlang der Eurovision Street werden abweichende Vorschriften gelten.
Hier finden Sie alle Informationen zu Stassenmusik.
Nachzahlen verboten!
Bei musikalischen Highlights und toller Stimmung kann es schon mal passieren, dass die Zeit vergessen geht und die bezahlte Parkzeit überschritten wird. Vielleicht haben auch die eigenen musikalischen Darbietungen jede Menge Leute angelockt, die Zugabe nach Zugabe forderten und einen nicht mehr gehen liessen. Der Gedanke, einfach später an der Parkuhr nachzuzahlen, ist verlockend. Aber Vorsicht: Wer auf einem Parkplatz parkiert, der mit «Parkieren gegen Gebühr» gekennzeichnet ist, darf nach Ablauf der bezahlten Parkzeit nicht einfach nachzahlen (Art. 48b Abs. 1 SSV). Ansonsten droht eine Busse von CHF 40.– (Ordnungsbussenverordnung 203.5 Anhang 1). Diese kann auch bar am Polizeischalter beglichen werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel schreibt vor, dass schweizerische Umlaufmünzen nur bis zu 100 Stück angenommen werden müssen. Sollte man also für den eigenen musikalischen Auftritt jede Menge Kleingeld erhalten haben, muss man allenfalls noch eine Wechselstube aufsuchen, bevor man mit diesem Verdienst die Busse begleichen kann. Besser also, die Parkuhr bereits im Voraus ausreichend zu füttern und das Geld für etwas Erfreulicheres auszugeben als eine Parkbusse.
Ordnungsbussenverordnung 203.5, Anhang 1
Text: BLaw Anne-Sophie Wolfensberger, ehem. juristische Volontärin Abteilung Recht der Kantonspolizei Basel-Stadt