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Gesuche um Einsicht in Polizeieinträge

Sie möchten Zugang zu Einträgen über sich selber in Polizeidatenbanken oder möchten ein IDG-Gesuch gemäss Öffentlichkeitsprinzip stellen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Zugang zu den eigenen Personendaten

Gesuche um Zugang zu den eigenen Personendaten können schriftlich an die untenstehende Adresse gestellt werden.

Kantonspolizei Basel-Stadt
Abteilung Recht
Ressort Datenschutz
Spiegelgasse 6
Postfach
4001 Basel

Gesuchen um Zugang zu den eigenen Personendaten muss zwingend eine Kopie des amtlichen Ausweises beigelegt werden. Wer für eine andere Person anfragt, legt eine Kopie des eigenen amtlichen Ausweises sowie derjenigen Person bei, für die das Gesuch gestellt wird. Zusätzlich muss eine entsprechende Vollmacht, lautend auf die gesuchstellende Person, beigelegt werden.

Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs erfolgt ausschliesslich über den/die Datenschutzbeauftragte der Kantonspolizei. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Die Bearbeitung des Gesuchs erfolgt innert der vom Gesetz festgelegten Frist von 30 Tagen.

Zugang zu Informationen nach Öffentlichkeitsprinzip

Medienschaffende richten Ihr Ersuchen bitte an die Medienstelle der Kantonspolizei.

Wichtig zu wissen

Die Kantonspolizei gewährt nur Einsicht in die von ihr geführten Datenbanken. Auskunftsersuchen bezüglich Einträgen in Bundesdatenbanken oder anderer Behörden sind an die zuständigen Behörden zu richten.

Während laufenden Straf- und Zivilverfahren sowie in Verfahren der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das IDG nicht anwendbar. Zuständig für allfällige Akteneinsicht ist jeweils die zuständige Verfahrensleitung

Im Falle einer Gutheissung der Einsichtsgesuche werden Personendaten von Dritten geschwärzt.

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