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Datenschutz bei der Kantonspolizei

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Datenschutz und Videoüberwachung bei der Kantonspolizei.

Filmaufnahmen durch die Polizei

Die Kantonspolizei erstellt Filmaufnahmen, wenn sie sich auf eine Rechtsgrundlage stützen kann. Die Kantonspolizei ist verpflichtet, sog. «flüchtige Beweise» selbständig und sofort erheben (Art. 306 StPO i.V.m. § 6 EG StPO), das bedeutet, dass sie zu diesem Zweck Film- oder Fotoaufnahmen erstellen darf (z.B. zur Abklärung eines Täterschaftshinweises). Weiter ist die Kantonspolizei aus Gründen der Beweissicherung befugt, Teilnehmende einer Veranstaltung aufzunehmen, sofern die konkrete Gefahr besteht, dass Straftaten begangen werden (§ 58 PolG).

Letztlich betreibt die Kantonspolizei an einzelnen Orten Videoüberwachungssysteme. Die von der Kantonspolizei betriebenen Videoüberwachungssysteme stützen sich auf § 17 ff IDG.


Reglemente für die Videoüberwachungssysteme der Kantonspolizei Basel-Stadt

Hier finden Sie sämtliche Reglemente für Videoüberwachungssysteme der Kantonspolizei Basel-Stadt.


Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Datenschutz?

Folgende Kontaktadressen stehen Ihnen zur Verfügung:

Kantonaler Datenschutzbeauftragter, für Fragen Rund um den Datenschutz im Zusammenhang mit kantonalen öffentlichen Organen: www.dsb.bs.ch

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter für Fragen rund um den Datenschutz mit eidgenössischen Behörden und Privaten: www.edoeb.admin.ch

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