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Besuchsbewilligungen

Wie und wo erhalte ich eine Bewilligung für den Besuch eines/einer Inhaftierten?

Schriftliche Gesuche betreffend Besuchsbewilligung sind an die Kanzlei Straf- und Zwangsmassnahmengericht zu richten (Schützenmattstr. 20, Postfach, 4009 Basel). 

Das Gesuch muss folgende Informationen der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers enthalten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • Kopie amtliches Dokument (Pass oder ID)
  • Namen der/des Inhaftierten
  • Art die Beziehung zur/zum Inhaftierten 
  • Sprache der Unterhaltung

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