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Patientenrechte und Beschwerden

Die Rechte der Patientinnen und Patienten sind vielfältig: Sie reichen vom Recht auf Aufklärung über das Recht auf Besuche und Seelsorge bis hin zum Beschwerderecht. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient und Ihren Beschwerdemöglichkeiten.

Patientenrechte

Gut informierte Patientinnen oder Patienten, die ihre Rechte kennen, können sich aktiv an der vorgeschlagenen Behandlung beteiligen. Als Patientin oder Patient haben Sie unter anderem folgende Rechte:

  • Sie können unter den zugelassenen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern grundsätzlich frei wählen.
  • Die Fachpersonen klären Sie über den Gesundheitszustand, die Behandlungsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile auf.
  • Ihre Behandlung erfolgt mit Ihrer Einwilligung und nach einer Aufklärung. Es steht Ihnen frei, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
  • Sie haben Einsicht in Ihr Patientendossier.
  • Sie können Besuch empfangen und sich seelsorgerisch betreuen lassen.
  • Sie können sich beschweren.

Broschüre «Patientenrechte im Überblick»

Die Broschüre «Patientenrechte im Überblick» enthält übersichtliche und verständliche Informationen. Sie klärt auf über die gesetzlichen Grundlagen und Rechte, die einer Beziehung zwischen der Patientin oder dem Patienten und der medizinischen Fachperson zugrunde liegen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten in ihrer Eigenverantwortung zu stärken.

Broschüre «Patientenrechte im Überblick» (Startet einen Download) Kurzversion «Patientenrechte im Überblick» (Startet einen Download) Kurzversion der Broschüre «Patientenrechte im Überblick» in 15 Sprachen

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient?  

Die Patientenstelle Basel ist als unabhängige Beratungsstelle für Sie da. Sie unterstützt Sie bei Ihren Anliegen. Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Gesetzliche Grundlagen

Beschwerden

Möchten Sie sich über eine Fachperson oder einen Betrieb des baselstädtischen Gesundheitswesens beschweren? Der Bereich Gesundheitsversorgung nimmt Beschwerden über folgende Betriebe und Fachpersonen entgegen:

  • Spitäler;
  • Pflegeheime;
  • Tagespflegeeinrichtungen (Tagesstrukturen);
  • Organisationen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (SPITEX);
  • Pflegefachpersonen in der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (SPITEX);
  • Pflegefachpersonen in Pflegeheimen.

Wichtig zu wissen

Für Beschwerden über andere Betriebe oder Fachpersonen des baselstädtischen Gesundheitswesens sind die Medizinischen Dienste zuständig. Wenn Sie sich zum Beispiel über Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Apotheken beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Medizinischen Dienste.

Bevölkerungsanliegen, Medizinischen Dienste

Haben Sie Fragen zum Patientenschutz? Möchten Sie einen Missstand im Gesundheitswesen melden? Finden Sie die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen.

Beschwerden im Bereich der Spitäler

Die Mitarbeitenden der baselstädtischen Spitäler tun ihr Bestes zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Trotzdem kann es im Rahmen eines Spitalaufenthaltes zu Missverständnissen, Konflikten oder Versäumnissen kommen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Beschwerdestelle des Spitals.

Was tun, wenn Sie mit dem Spital trotz Beschwerde nicht einig wurden? In diesem Fall können Sie sich schriftlich an die Beschwerdestelle Spitäler des Bereichs Gesundheitsversorgung wenden.

Beschwerdestelle Spitäler

Eine Beschwerde beim Bereich Gesundheitsversorgung dient der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung und somit allen Menschen. Deshalb können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten, wenn Sie einen Behandlungsfehler geltend machen wollen. Das gleiche gilt bei der Rückerstattung von Arzt- und Spitalrechnungen oder bei anderen Anliegen von persönlichem Interesse. Dafür stehen Ihnen je nach Anliegen folgende Stellen zur Verfügung:

Beratung und Unterstützung als Patientin oder Patient:

Bei Fragen und Problemen rund um die Krankenversicherung:

Bei Fragen und Problemen rund um die Privatversicherungen und die Suva:

Beschwerden im Bereich der Alters- und Langzeitpflege

Bitte wenden Sie sich direkt an die Leistungserbringerin, das heisst, an das betroffene Pflegeheim oder die betroffene Spitex. Wenn Sie keine Lösung finden, helfen Ihnen Ombudsstellen mit kostenlosen Angeboten gerne weiter.

Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex

Rümelinsplatz 14, 4001 Basel

Ombudsstelle des Vereins Spitex Riehen-Bettingen

Herr Willi Fischer
Baslerstrasse 5a, 4125 Riehen

Sind Sie der Ansicht, dass eine Fachperson oder ein Betrieb im Bereich der Alters- und Langzeitpflege gesetzliche Pflichten missachtet? Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an den Fachbereich Aufsicht und Qualität des Bereichs Gesundheitsversorgung.

Fachbereich Aufsicht und Qualität

Kontakt

Bereich Gesundheitsversorgung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

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