Bevölkerungsanliegen
Haben Sie Fragen zum Patientenschutz? Möchten Sie einen Missstand im Gesundheitswesen melden? Hier finden Sie die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen.
Patientenschutz
Wenn Sie eine Beratung zum Patientenschutz im Gesundheitswesen suchen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Patientenstelle Basel
Die Patientenstelle Basel berät Patientinnen und Patienten bei Konflikten und Kommunikationsproblemen sowie bei Verdacht auf Fehler oder bei Versicherungsfragen.
- SPO Patientenschutz
Die gesamtschweizerische Stiftung SPO Patientenschutz, in der Deutschschweiz mit Beratungsstellen in Zürich, Bern, Olten und St. Gallen bietet professionelle Unterstützung in medizinischen und rechtlichen Fragen.
- Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten
Die Rechtsberatungsstelle UP berät zu Ansprüchen gegenüber allen Versicherungen, klärt über Ihre Rechte auf und überprüft bereits vorliegende Entschädigungsangebote. Wenn nötig Vermittlung eines Rechtsanwalts.
- Opferhilfe beider Basel
Die Opferhilfe beider Basel bietet ein breites Beratungsspektrum für Opfer von Straftaten an. Die Beratung durch die Opferhilfe beider Basel ist unentgeltlich.
- Zahnärztliche Schlichtungskommission für SSO-Mitglieder
Die SSO unterstützt bei Problemen im Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung.
Patientenrechte
Alle Informationen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient:
Die Rechte der Patientinnen und Patienten sind vielfältig: Sie reichen vom Recht auf Aufklärung über das Recht auf Besuche und Seelsorge bis hin zum Beschwerderecht. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient und Ihren Beschwerdemöglichkeiten.
Missstände melden
Fachpersonen und die Bevölkerung können sich an den Kantonsarzt, die Kantonsapothekerin und die Kantonszahnärztin wenden, wenn Sie den Behörden Missstände über Fachpersonen oder bestimmte Betriebe des baselstädtischen Gesundheitswesens melden möchten.
Beispiele sind das Verletzen von Berufspflichten, gesetzlich nicht erlaubte Handlungen an Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitenden, falsche Abrechnung von Leistungen oder Behandlungsfehler.
Schreiben Sie eine E-Mail an die entsprechende hoheitliche Stelle, wenn Sie einen Missstand melden möchten:
Wir werden Sie benachrichtigen und den Eingang Ihrer Nachricht bestätigen.
Je nach Rechtslage werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen oder intern Schritte einleiten. Bitte beachten Sie, dass die Medizinischen Dienste Ihnen als Aufsichtsbehörde nicht in allen Fällen weitere Informationen zur Bearbeitung Ihrer Meldung oder allfälligen behördlichen Schritten geben darf. Dazu gibt es gesetzliche Vorgaben.
Wichtig zu wissen
Für Beschwerden zu Fachpersonen oder Betrieben aus folgenden Bereichen ist der Bereich Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements zuständig:
- Spitäler
- Pflegeheime
- Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen (Tagesstrukturen)
- Organisationen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (SPITEX)
- Pflegefachpersonen in der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (SPITEX)
- Pflegefachpersonen in Pflegeheimen
Die Rechte der Patientinnen und Patienten sind vielfältig: Sie reichen vom Recht auf Aufklärung über das Recht auf Besuche und Seelsorge bis hin zum Beschwerderecht. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient und Ihren Beschwerdemöglichkeiten.
Kontakt
Medizinische Dienste
Öffnungszeiten
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09.00 bis 12.00 Uhr