Rechte von Menschen mit Behinderungen
Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben. Wir informieren Sie über die Schwerpunkte des Kantons Basel-Stadt und über unsere Aufgaben in diesem Thema.
Was sind Behindertenrechte
Menschen mit Behinderungen haben keine besonderen Rechte, sondern die gleichen wie alle Menschen. Die allgemeinen Gesetze genügen aber nicht immer, um den Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Deshalb gibt es spezielle Gesetze, die auf die Situation von Menschen mit Behinderungen eingehen oder ihre Grundrechte näher klären.
Grundlagen
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in internationalen, nationalen und kantonalen Dokumenten festgehalten.
Die Schweiz ratifizierte 2014 das internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)Die Rechtsgleichheit, das Diskriminierungsverbot und das Gleichstellungsgebot sind in Art. 8 der Bundesverfassung festgehalten.
Verfassung des Kantons Basel-Stadt (KV)§ 8 der Kantonsverfassung regelt das Diskriminierungsverbot und den Zugang zu Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)Das Behindertengleichstellungsgesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRG)Das kantonale Behindertenrechtegesetz hat zum Zweck, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.
Leitbild Erwachsene Menschen mit Behinderung.pdf (Startet einen Download)Im Jahr 2003 erstellte der Kanton ein Leitbild für vier zentrale Lebensbereiche: Freizeit & Bildung, Wohnen, Arbeit & Bildung, Mobilität & Kommunikation.
Eine weitere Grundlage für unsere Arbeit sind Statistiken zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Oftmals müssen Hindernisse abgebaut werden, zum Beispiel beim Zugang zu Gebäuden, Dienstleistungen oder Veranstaltungen. Nur so können Menschen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben und mitwirken.
Ziele der Gleichstellung
Zugang zu allen Lebensbereichen
Angebote, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, sind für alle zugänglich. Behörden, Institutionen und Unternehmen ergreifen Massnahmen, um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
Gleichberechtigte Teilhabe
Der Kanton und die Gemeinden fördern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere in der Arbeit, der Bildung, dem Wohnen, bei der Kommunikation, der Mobilität, der Gesundheit und der Freizeit.
Selbstbestimmung und Mitwirkung
Menschen mit Behinderungen gestalten ihr Leben selbstbestimmt und selbstverantwortlich. Ihr Erfahrungswissen wird in politischen Prozessen und bei der Entwicklung von Strategien und Massnahmen einbezogen.
Was wir tun
- Wir überwachen und koordinieren die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton.
- Wir beraten den Kanton, die Gemeinden, Institutionen und Private, die Leistungen für die gesamte Bevölkerung anbieten. Wir unterstützen sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Massnahmen.
- Wir sind Kontaktstelle für Menschen mit Behinderungen. Wir nehmen ihre Anliegen auf und leiten sie an passende Stellen weiter.
Politische Vorstösse
Der Grosse Rat erteilt dem Regierungsrat regelmässig Aufträge, um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Aktuell sind beispielsweise die folgenden politischen Vorstösse in Bearbeitung:
- Anzug Michelle Lachenmeier und Konsorten betreffend Agogik im Alter: Stationäre Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter
- Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend behindertengerechte und kleinkinderfreundliche Gestaltung des Rheinuferwegs
- Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Verständlichkeit der Kommunikation der kantonalen Verwaltung
- Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Sensibilisierung der Verwaltung im Umgang mit psychisch Erkrankten
- Anzug Michela Seggiani und Konsorten betreffend Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungen
- Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend eine bedarfsgerechte Finanzierung der subventionierten Fahrten für mobilitätseingeschränkte Personen
- Anzug Beda Baumgartner und Konsorten betreffend juristische Beratung und Unterstützung für behinderte Menschen und ihre Angehörige
- Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend politische Rechte für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung
- Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Selbstbestimmtes Leben zu Hause - in Zukunft mit zeitgemässen und bedarfsgerechten Leistungen!
- Anzug Oliver Thommen und Konsorten betreffend Einbezug von Menschen mit Behinderung