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Zugang in allen Lebensbereichen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen. Damit dies möglich ist, müssen der öffentliche Raum, Verkehrsmittel und Angebote für alle zugänglich sein.

Treppenstufen mit gelben Pfeilsymbolen.

Zugang zum öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum ist für alle da. Er muss daher barrierefrei nutzbar sein. Dazu braucht es abgesenkte Übergänge und Bodenbeläge, die gut mit dem Rollstuhl befahren werden können. Für blinde oder sehbehinderte Personen sind akustische Signale oder taktile Leitlinien wichtig zur Orientierung. Der Strassen- und Verkehrsraum gilt als hindernisfrei, wenn er nach der VSS Norm SN 640 075 gestaltet ist.

Zugang zu Gebäuden und Anlagen

Es gibt verbindliche Vorgaben für hindernisfreies Bauen. Wenn ein Gebäude neu gebaut oder umgebaut wird, dann werden diese anhand der SIA-Norm 500 überprüft. Menschen mit Behinderungen können den Zugang zu einem öffentlichen Gebäude beantragen. Auch Wohngebäude mit mehr als acht Wohnungen oder Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen barrierefrei sein, wenn sie neu- oder umgebaut werden.

Zugang zum öffentlichen Verkehr

Die persönliche Mobilität ist zentral für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ein hindernisfreier Zugang zum ÖV ist für alle bequemer. Menschen mit Behinderungen müssen öffentliche Verkehrsmittel selbständig und spontan nutzen können. Wo dies nicht möglich ist, braucht es Hilfen oder Fahrdienste.

Zugang zu Gesundheitsleistungen

Menschen mit Behinderungen brauchen Zugang zu medizinischen Leistungen und sollen in ihrer Gesundheit geschützt werden. Alle Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine respektvolle Behandlung, die ihre Bedürfnisse und ihre Privatsphäre achtet. Dazu braucht es geschultes Personal.

Zugang zu Freizeit und Sport

Menschen mit Behinderungen sollen sich in ihrer Freizeit erholen oder Sport machen können. Angebote, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, müssen daher von allen genutzt werden können. Öffentliche Veranstaltungen wie Festivals, Messen oder Märkte müssen barrierefrei zugänglich sein. 

Zugang zu Kultur

Menschen mit Behinderungen sollen aktiv am kulturellen Leben in der Stadt teilnehmen – im Publikum, auf oder hinter der Bühne, in der künstlerischen oder institutionellen Auseinandersetzung mit Vielfalt und Diversität.

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