Aufenthalt zwecks medizinischer Behandlung
Sie möchten sich für eine medizinische Behandlung vorübergehend im Kanton Basel-Stadt aufhalten? Sie haben keine Schweizer Staatsbürgerschaft und keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz? Hier erfahren Sie, was Sie für eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur medizinische Behandlung benötigen.
Voraussetzungen für eine befristete Kurzaufenthaltsbewilligung L zwecks medizinischer Behandlung
Gesuchsteller/in ist diejenige Person, die sich in Basel-Stadt medizinisch behandeln lassen möchte. Sie muss das Gesuch um die befristete Kurzaufenthaltsbewilligung L selber einreichen. Das Gesuch richten Sie bitte formlos an das Migrationsamt Basel-Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Wir prüfen Ihr Gesuch um eine Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks medizinischer Behandlung im Kanton Basel-Stadt. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Einreisegesuch: Die Person, die sich noch im Ausland befindet und die für eine Wohnsitznahme in der Schweiz visumspflichtig ist, muss bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein persönliches Einreisegesuch stellen. Davon ausgenommen sind unter anderem die Bürger von EU/EFTA-Staaten und Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel im EU/EFTA-Raum.
- Medizin: Ärztliche Bestätigung über die erforderliche Behandlung und die voraussichtliche Behandlungsdauer.
- Finanzen: Kostengutsprache für die bevorstehende Behandlung.
- Finanzen: Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung für die Aufenthaltsdauer mit einer Deckungshöhe von mindestens 30'000 Euro.
- Finanzen: Falls vorhanden Bestätigung des behandelnden Arztes /Spitals, wonach sämtliche bisherigen Behandlungen bezahlt wurden.
- Wohnen: Unterkunftsnachweis in Basel-Stadt
- Dokumente: Passkopie
- Dokumente: Wiederausreiseverpflichtung, wonach nach Ablauf des bewilligten Aufenthalts die Ausreise erfolgen wird – mit Datum und Unterschrift versehen.
Gesuchseinreichung
Schicken Sie uns diese Unterlagen per Post:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einreisen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
oder mittels E-Mail: einreisenwebanfragen@bs.ch
Weitere Informationen gewünscht?
Brauchen Sie weitere Informationen zum Gesuch um eine Kurzaufenthaltsbewilligung für eine medizinische Behandlung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Entweder telefonisch über
Tel.: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr)
oder über das Kontaktformular (siehe unten).