Familienrecht
Getrenntleben und Scheidung
Das Zivilgericht Basel-Stadt ist zuständig für Scheidungsklagen, für gemeinsame Begehren auf Scheidung sowie für Gesuche um Bewilligung und Regelung des Getrenntlebens, wenn mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat. Die Klage oder das gemeinsame Begehren ist direkt beim Zivilgericht Basel-Stadt einzureichen. Das Schlichtungsverfahren entfällt.
Kindschaftsrecht
Das Zivilgericht Basel-Stadt ist überdies zuständig für Unterhaltsklagen, Vaterschaftsklagen (mit oder ohne Unterhaltsklage) und Klagen auf Anfechtung der Vaterschaft, wenn eine Partei ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat. Das Schlichtungsverfahren entfällt.
Zivilgericht
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Bäumleingasse 5
4001 Basel
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.