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Aufsichtsbehörde

Verfahren

Gegen Verfügungen des Betreibungs- und Konkursamts kann innert 10 Tagen seit Kenntnis der Verfügung wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt geführt werden (Art. 17 SchKG).

Die Beschwerde ist mit einem Antrag zu versehen und schriftlich zu begründen.

Sie ist zu richten an:

Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- 
und Konkursamt Basel-Stadt
Bäumleingasse 5
Postfach
4001 Basel


Zivilgericht

Karte von Basel-Stadt
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Bäumleingasse 5
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08.00-11.30 und 13.45-17.00 Uhr,
Freitag 08.00-11.30 und 13.15-16.00 Uhr.

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