Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Familiennachzug in die Schweiz

Sie möchten Ihre Familienangehörigen in den Kanton Basel-Stadt nachziehen? Hier erfahren Sie was die Voraussetzungen sind. Sie finden hier auch das Gesuch, das Sie ausfüllen müssen.

Voraussetzungen für das Bewilligen eines Familiennachzuges

Der im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Person kann der Familiennachzug bewilligt werden, wenn folgernde Hauptkriterien erfüllt sind: 

  • Beziehung: Es sich bei der einreisenden Person um Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner oder ledige Kinder unter 18 Jahren, für die die in Basel-Stadt wohnhaften Eltern oder Elternteil zu sorgen haben, handelt.  
  • Wohnen: Sie mit der nachziehenden Person zusammenwohnt.
  • Wohnen: Eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist. Eine Wohnung ist bedarfsgerecht, wenn sie den Anforderungen entspricht, die für Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger in der gleichen Gegend gelten.
  • Finanzen: Die Familie muss selbständig ohne staatliche Hilfe für ihren gesamten Lebensunterhalt aufkommen können.
  • Sprache: Die Nachziehenden sich auf Deutsch verständigen können beziehungsweise sich für einen Deutschkurs angemeldet haben (ausgenommen sind Kinder).

Für ausländische Familienangehörige von Schweizerinnen oder Schweizern gilt das Ausländer und Integrationsgesetz (AIG). Für Staatsangehörige EU/EFTA gelten in erster Linie die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens. 


Verfahren

Einreisegesuch im Rahmen des Familiennachzugs: Die Person, die sich noch im Ausland befindet und die für eine Wohnsitznahme in der Schweiz visumspflichtig ist, muss bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein persönliches Einreisegesuch stellen. Davon ausgenommen sind unter anderem die Bürger von EU/EFTA-Staaten und Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel im EU/EFTA-Raum.

Parallel erfolgt ein Gesuch um Familiennachzug von der sich in der Schweiz befindlichen Person an die zuständige kantonale Migrationsbehörde. Die Gesucheinreichung berechtigt weder zur Einreise noch zum Verbleib in der Schweiz. Die Gesuchsbearbeitung dauert erfahrungsgemäss einige Wochen und muss im Ausland abgewartet werden.

Gesuchseinreichung

Schicken Sie das Gesuch um Familiennachzug (siehe unten) mittels dazu vorgesehenem Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an:

Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einreisen
Spiegelgasse 12
4001 Basel

oder mittels E-Mail: einreisenwebanfragen@bs.ch

Gesuchsformular Familiennachzug pdf (Startet einen Download) Gesuchsformular Familiennachzug elektronisch

Weitere Informationen gewünscht?

Brauchen Sie weitere Informationen über den Familiennachzug? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Entweder telefonisch über

Tel.: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr) 

oder über das Kontaktformular (siehe unten).

Das Formular Gesuch Familiennachzug enthält ebenfalls wichtige Informationen.

Bestimmungen des Bundes

Staatssekretariat für Migration

Für dieses Thema zuständig

Contenu mis à jour