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Alimentenhilfe beantragen

Sie erhalten Alimente (Unterhaltszahlungen) nicht so, wie Sie es sollten? Wir unterstützen Sie, das Geld zu bekommen, das Ihnen zusteht. Hier finden Sie alle nötigen Informationen wie Sie Alimentenhilfe beantragen können.

Wie können Sie sich anmelden?

Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt wohnen und einen Rechtstitel für den Anspruch auf Alimente (Unterhaltszahlungen) haben, können Sie Ihr Gesuch bei uns im Amt für Sozialbeiträge (ASB) stellen.

Sie haben Ihren Wohnsitz nicht in Basel-Stadt? Bitte wenden Sie sich an die Alimentenhilfe Ihres Wohnsitz-Kantons oder in Ihrer Wohngemeinde.

Ihre Gesuchsstellung in 4 Schritten:

  1. Laden Sie das für Ihr Gesuch passende Formular herunter.
     
  2. Füllen Sie das Formular online am PC aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen.
     
  3. Legen Sie für Ihr Gesuch um Alimentenbevorschussung die im "Merkblatt notwendige Unterlagen zur Inkassohilfe/Alimentenbevorschussung" aufgeführten Unterlagen bei. 
  4. Drucken Sie das Gesuch aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Unterlagen an folgende Adresse:

    Amt für Sozialbeiträge
    Leistungen
    Grenzacherstrasse 62  
    Postfach
    4005 Basel

Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? 

Brauchen Sie Hilfe für die Anmeldung oder haben Sie keinen Drucker oder Internetzugang? Melden Sie sich gerne bei uns!

Was passiert mit Ihrer Anmeldung?

  • Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
  • Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
  • Sind die Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel etwa 3 Wochen
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit Begründung. 
  • Um sich für Alimentenbevorschussung anzumelden, müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen sowie aller mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen und Kindern in Erstausbildung bis 25 Jahren geben, selbst wenn diese ausser Haus leben.
  • Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, muss die für Sie zuständige Fachperson der Sozialhilfe mitunterschreiben. 

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Um Alimentenhilfe zu beanspruchen und Alimente (Unterhalt) einzufordern, benötigen Sie - neben Nachweisen über unkorrekte oder fehlende Unterhaltszahlungen (z. B. in Form von Kontoauszügen) - zunächst einen sogenannten Rechtstitel. Dies ist ein Dokument, das belegt, dass Sie oder Ihr Kind bzw. Ihre Kinder einen Anspruch auf Alimente haben.

Rechtstitel, die einen Anspruch auf Alimente belegen, sind zum Beispiel:

  • Von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) genehmigter Unterhaltsvertrag
  • Gerichtsentscheid
  • Gerichtsurteil
  • Gerichtsverfügung

Wenn Sie noch keinen Rechtstitel haben, auf dem Ihr Anspruch rechtsgültig festgehalten ist, wenden Sie sich an

Wichtig zu wissen

Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen über Alimente, die nur zwischen (Ehe-)Partnerinnen und -Partnern oder Elternteilen und Kindern getroffen wurden, berechtigen nicht zu Vorschüssen. Unterhaltsvereinbarungen benötigen die Unterschrift der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) oder eines Gerichts. Bei gerichtlichen Rechtstiteln ist zudem ein Stempel des Gerichts über die Rechtsgültigkeit erforderlich (Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsbescheinigung).


Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

Damit wir Sie möglichst gut unterstützen können und Sie keine Gelder zurückzahlen müssen, melden Sie uns sofort, wenn

  • Sie eine Direktzahlung des Schuldners/der Schuldnerin erhalten
  • sich Ihre privaten oder finanziellen Lebensumstände oder die Lebensumstände einer anderen Person in Ihrem Haushalt ändern.
  • der eingereichte Rechtstitel geändert wird.

Wichtig zu wissen

  • Eine Bevorschussung wird in der Regel für eine Periode von 18 Monaten im Voraus bewilligt. Danach erfolgt eine Neuberechnung.
  • Melden Sie Ihre aktuelle Situation schriftlich per E-Mail oder per Brief. Legen Sie Nachweise (falls vorhanden) in Kopie bei. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bitte bei uns nach. 
Merkblatt zu Alimenteninkasso und Alimentenbevorschussung (Startet einen Download) Merkblatt Notwendige Unterlagen zur Berechnung der Bevorschussung (Startet einen Download) Merkblatt Meldepflicht für Alimentengläubigerinnen und Alimentengläubiger (Startet einen Download) Merkblatt Hypothetisches Erwerbseinkommen (Startet einen Download)

Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Wird Ihr Gesuch abgelehnt, erhalten Sie von uns schriftlich eine Begründung. Bevor wir die Inkassohilfe oder eine Alimentenbevorschussung einstellen, wird Ihnen zudem rechtliches Gehör gewährt.
Bei Fragen wenden Sie sich an uns oder direkt an die Ihnen bekannte Kontaktperson. 

Häufige Gründe für eine Absage

  • Sie haben noch keinen Rechtstitel eingereicht
  • Sie sind als anspruchsberechtigtes Kind volljährig und nicht mehr in Erstausbildung

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Alimentenhilfe
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

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