Arbeitnehmende sind Angehörige eines Drittstaates
Sie möchten eine Person in der Schweiz anstellen, die aus einem Drittstaat (nicht EU/EFTA) kommt? Hier finden Sie die nötigen Informationen.
Wohnsitz in der Schweiz
Sie möchten eine Person aus einem Drittstaat anstellen (also nicht EU/ EFTA). Bitte nutzen Sie das folgende Formular.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
vom 21. Mai 1970
- Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend den Grenzverkehr
vom 16. Dezember 2005
- Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Arbeitskräfte im kleinen Grenzverkehr
vom 15. April 1958
Kontakt
Arbeitsbeziehungen
Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung:
9.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
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Arbeitsbeziehungen
Utengasse 364058 Basel