Erstmaliger Stellenantritt in der Schweiz
Arbeitnehmende aus anderen Ländern dürfen unter gewissen Voraussetzungen in der Schweiz arbeiten. Je nach Herkunft und Dauer der Anstellung gelten verschiedene Vorgaben. Unterschieden wird zwischen Personen aus Drittstaaten, Personen aus EU/EFTA-Staaten und Personen in einem Asylverfahren. Hier finden Sie Informationen zum Stellenantritt in der Schweiz von Arbeitnehmenden aus anderen Ländern.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
vom 16. Dezember 2005
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
vom 15. August 2018
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007
- Entsendegesetz (EntsG)
vom 8. Oktober 1999
- Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV)
vom 21. Mai 2003
- Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)
vom 22. Mai 2002
- Verordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
vom 2. Dezember 2003
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
vom 1. Juni 2002