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Lohngleichheit im Beschaffungswesen

Der Kanton Basel-Stadt vergibt Aufträge nur an Unternehmen, die die Lohngleichheit einhalten. Dies ist in der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) festgehalten.

Welche Verfahren sind betroffen?

Die Massnahmen gelten bei

  • offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich,
  • Einladungsverfahren,
  • freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.

Was muss eingereicht werden?

Anbietende Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten möchten, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Zu diesem Zweck füllen sie die Selbstdeklaration aus und legen diese der Offerte bei. Ebenfalls der Offerte beizulegen ist der Nachweis. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Unternehmen/Leistungsort: 

Für Ausschreibungen ab dem 1. Oktober 2024, gelten folgende Bestimmungen:

Anbietende mit 50 oder mehr Mitarbeitenden:

  • Selbstdeklaration
  • Nachweis aus einer Analyse mittels Logib

Anbietende mit 2–49 Mitarbeitenden oder Sitz / Leistung im Ausland:

  • Selbstdeklaration
  • Fragebogen

Ausschreibungen mit Beginn vor dem 1. Oktober 2024 werden gemäss den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen, d.h. der Logib-Nachweis muss ab 10 Mitarbeitenden eingereicht werden. 

Logib

Die Anbietenden analysieren die Lohngleichheit im Betrieb mit dem Standard-Analyse-Tool Logib. Logib besteht aus zwei Modulen:

  • Modul 1 eignet sich vor allem für grössere Unternehmen.
  • Modul 2 wird bei kleineren Unternehmen und Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Nachweise mit der neuen Logib-Version (2024.1 oder neuer) erstellt werden. Unternehmen, die über einen Nachweis verfügen, der mit einem früheren Release erstellt wurde, müssen keine neue Analyse durchführen, sondern einzig das bestehende Datenblatt in der neuen Logib-Version einlesen. Diese erstellt unmittelbar den Nachweis, der zusammen mit den übrigen Angebotsunterlagen bei der Beschaffungsstelle eingereicht werden kann.

Stichkontrollen

Der Kanton führt bei Unternehmen, die einen Auftrag erhalten haben, Stichkontrollen durch.

Kontakt

Livia Büchler

Projektleiterin / wissenschaftliche Mitarbeiterin

Fachstelle Gleichstellung

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr

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