Lohngleichheit einhalten
Der Anspruch von Frauen und Männern auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit ist Verfassungsauftrag. Lohndiskriminierung geschieht meist unbewusst und unabsichtlich. Folgende Empfehlungen können Unternehmen dabei unterstützen, die Lohngleichheit in ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Prüfen Sie die Lohngleichheit regelmässig
Der Bund stellt mit Logib ein kostenloses Standard-Analyse-Tool zur Verfügung. Damit können Sie ihre Lohndaten selbständig überprüfen. Die Analyse schätzt die Lohngleichheit in Ihrem Unternehmen ein und liefert Hinweise auf allfälligen Handlungsbedarf.
Personalwechsel oder Lohnanpassungen wirken sich auf das Lohngefüge aus. Überprüfen Sie die Lohnpraxis anhand der effektiven Löhne regelmässig, auch wenn Ihr Unternehmen über ein Lohnsystem verfügt.
Lohngleichheitsanalysen ab 100 Mitarbeitenden
Das Gleichstellungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden die Lohngleichheit im Betrieb analysieren. Eine unabhängige Stelle überprüft das Ergebnis. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Ergebnisse den Mitarbeitenden mitzuteilen. Staatliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kommunizieren ihre Resultate öffentlich, börsenkotierte Gesellschaften im Anhang der Jahresrechnung.
Prüfen Sie Ihre Lohnsystematik und Lohnpraxis
Lohngleichheit ist unabdingbar für faire Arbeitsbedingungen. Sie gehört zu einer zeitgemässen Personalarbeit dazu. Überdenken Sie Ihre Lohnpraxis und Lohnsystematik hinsichtlich der Lohngleichheit von Frauen und Männern. Folgende Fragen unterstützen Sie dabei:
- Auf welcher Basis erfolgt die Lohnfestlegung, zum Beispiel bei Einstiegslöhnen? Erfolgt sie individuell, aufgrund von Marktvergleichen oder anhand eines Lohnsystems? Wie gross ist der individuelle Verhandlungsspielraum bei der Festlegung?
- Setzt sich der Lohn aus verschiedenen Bestandteilen zusammen? Aus welchen? Wie werden sie bestimmt? Wie ausgewiesen? Wird ausserberufliche Erfahrung wie zum Beispiel Familienarbeit, Politik, usw. bei der Festlegung des Lohnes berücksichtigt?
- Auf welcher Basis erfolgt die Lohnentwicklung? Individuell bei Lohnforderungen, leistungsbezogen oder nach einem festgelegten System?
Diese Auslegeordnung gibt Ihnen Hinweise auf unbewusst diskriminierende Effekte. Diskriminierungsgefahr besteht, wenn die Lohnpraxis stark individualisiert ist oder sich die Lohnsystematik unterschiedlich auf Frauen oder Männer auswirkt.
Schaffen Sie ein geschlechtsneutrales Lohnsystem
Minimieren Sie die Gefahr für Diskriminierungen beim Lohn. Der beste Garant dafür ist ein transparentes, diskriminierungsfreies und gut gepflegtes Lohnsystem. Damit sichern Sie nicht nur die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, sondern sorgen insgesamt für faire Löhne für alle Mitarbeitenden.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt allen Unternehmen das kostenlose Logib Lohnsystem zur Verfügung. Damit lässt sich ein einfaches Funktions- und Lohnsystem erstellen, das auf geschlechtsneutralen Kriterien basiert. Logib Lohnsystem beruht methodisch auf der arbeitswissenschaftlichen Arbeitsbewertung. Mit ihr werden die Anforderungen und Belastungen der verrichteten Arbeitstätigkeiten («Funktionswerte») bestimmt.
Weitere Informationen
Fachstelle Gleichstellung
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr