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Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist die Androhung oder Ausübung von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung.

Welche Formen von Häuslicher Gewalt gibt es?

Die verschiedene Gewaltformen sind in den meisten Fällen übergreifend und werden kaum isoliert ausgeübt.

  • Körperliche Gewalt
    Zur Körperlichen Gewalt gehört Schlagen, Würgen, Kratzen, Schubsen, Treten, Werfen mit Gegenständen, Schütteln, an den Haaren ziehen, Festhalten, Verbrennen, Schläge des Kopfes gegen die Wand, Angriffe mit Gegenständen bis hin zu versuchtem Mord oder Totschlag.
  • Psychische Gewalt
    Das Ziel von psychischer Gewalt ist, das Selbstwertgefühl eines Menschen zu beeinträchtigen. Dazu gehören Einschüchterung, Beleidigung, Drohung, Erniedrigung und Demütigung, Anschreien, Kontrolle bis zum Verbot sozialer Kontakte, eifersüchtiges Verhalten, Unterstellungen und das erzeugen von Schuldgefühlen.  
  • Sexualisierte Gewalt
    Sexualisierte Gewalt beschreibt alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen eines Menschen geschehen. Dazu gehören sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen mit Abhängigen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Schändung, Ausnützung einer Notlage, Exhibitionismus sowie die Förderung der Prostitution. 
  • Stalking
    Stalking ist das wiederholte Verfolgen, Nachstellen und Belästigen einer Person gegen deren Willen. Dazu gehört ständiges Beobachten und Verfolgen, unerwünschte und ständige telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme, Ausspionieren, Bestellungen auf den Namen der gestalkten Person, Auflauern, anhaltende Beschimpfung und Bedrohung.
  • Wirtschaftliche Gewalt
    Wirtschaftliche Gewalt ist der Missbrauch finanzieller Abhängigkeit. Dazu gehören Ausbildungs- und Arbeitsverbote, Zwangsarbeit, die Verhinderung des Zugangs zu Geld, die Ausnutzung des Aufenthaltsstatus oder die Beschlagnahmung des Lohns.

Wer ist von Häuslicher Gewalt betroffen?

Häusliche Gewalt kann jeden treffen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft oder sozialem Status. Häusliche Gewalt kann als Paargewalt zwischen Jugendlichen oder Erwachsenen vorkommen, aber auch zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geschwistern oder weiteren Verwandten auftreten.


Warum werden Gewaltbeziehungen nicht beendet?

Weil Häusliche Gewalt in engen sozialen Beziehungen stattfindet, ist es besonders schwierig, darüber zu sprechen. Scham, Abhängigkeit, ambivalente Gefühle oder Angst vor noch mehr Gewalt sind nur einige Gründe dafür, Häusliche Gewalt zu verschweigen und in einer gewalttätigen Beziehung auszuharren. Deshalb kann sich Häusliche Gewalt über Jahre, in manchen Familien sogar über Generationen, hinziehen.  Besonders tragisch ist, dass Häusliche Gewalt auch tödlich enden kann. In der Schweiz ereignen sich mehr als die Hälfte aller Tötungsdelikte im familiären Umfeld.


Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aspekten Häuslicher Gewalt finden Sie in den Informationsblättern des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).


Was kann die Polizei tun?

Seit dem 1. Juli 2007 sind im Kanton Basel-Stadt zusätzlich zu den zivilrechtlichen Schutzmassnahmen (Art. 28b ZGB) auch polizeiliche Massnahmen in Kraft, die gewaltbetroffenen Personen in Fällen Häuslicher Gewalt Schutz bieten. Die entsprechenden Schutzmassnahmen sind im Polizeigesetz definiert (§37 b. PolG).

Die Polizei hat demnach die Möglichkeit, Schutzmassnahmen zu verfügen und so eine gefährliche Situation zu entschärfen sowie der gewaltbetroffenen Person Hilfe zu bieten.

Die Polizei kann

  • die gefährdende Person aus der Wohnung wegweisen und ihr die Rückkehr sowie jegliche Kontaktaufnahme für die Dauer von vierzehn Tagen verbieten.
  • gewaltausübende Personen vorübergehend (bis max. 24 Stunden) in Gewahrsam nehmen.
  • in besonderen Gefährdungssituationen eine Meldung an das Bedrohungsmanagement machen
  • bei schwerwiegender Gewalt und anhaltender Gefahr der Staatsanwaltschaft eine Festnahme der gewaltausübenden Person (maximal 48 Stunden) empfehlen. Diese kann dem Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Untersuchungshaft beantragen, welche in einer ersten Phase maximal drei Monate dauert und bei Bedarf vom Gericht verlängert werden kann.
  • Die Polizei dokumentiert den Vorfall und informiert die nötigen Hilfsangebote. So werden Opfer proaktiv unterstützt.

Verhaltenstipps

Das können Sie tun, wenn Sie Häusliche Gewalt erleben

  • Rufen Sie im Notfall die Polizei (Tel. 117) oder erstatten Sie Anzeige beim nächsten Polizeiposten. Die Polizei sorgt für Hilfe und Schutz.

  •  Melden Sie sich bei einer Opferberatungsstelle. Diese unterstützt Sie kostenlos und vertraulich bei persönlichen und rechtlichen Fragen. 

  •  Weihen Sie eine Person ein, der Sie vertrauen. Diese kann Sie unterstützen und im Notfall Hilfe herbeirufen. 

  • Bringen Sie Ihre persönlichen Sachen (z.B. Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung, Bankkarten) an einen sicheren Ort.  Sprechen Sie mit Ihren Kindern und sagen Sie ihnen, wie sie sich im Notfall verhalten sollen. 

  • Beantragen Sie beim Zivilgericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot, allenfalls mit elektronischer Überwachung der Person, die Sie gefährdet (siehe nächste Seite für mehr Informationen). Termine können über die allgemeine Telefonnummer 061 267 81 81 vereinbart werden.

  • Dokumentieren Sie jeden Vorfall und notieren Sie dabei Datum und Uhrzeit oder nutzen Sie den Online-Speicher von #withyou. Safe withyou ist ein sicheres Tool, das dich bei der Dokumentation von Gewaltvorfällen und Stalking unterstützt.

Das können Sie tun, wenn Sie gestalkt werden

  • Der Selbstschutz hat oberste Priorität! Kontaktieren Sie die die den Notruf 117 oder den Sozialdienst (Fachteam Häusliche Gewalt, 061 267 70 38, kapo.sozialdienst@jsd.bs.ch) und erstatten Sie Anzeige.

  • Brechen Sie jeden Kontakt mit der belästigenden Person sofort ab!

  • Dokumentieren und archivieren Sie alle Ereignisse. Auch elektronische Belästigungen wie E-Mail, SMS, Social-Media etc. sollen festgehalten werden!

  • Informieren Sie Ihr Umfeld. und suchen Sie nach Zeugen!

  • Ergreifen Sie Massnahmen, um Ihr Zuhause und Ihre elektronischen Geräte angemessen zu sichern und schützen Sie sich vor Telefonterror und Cyber-Stalking!

  • Nehmen Sie keine Waren oder Dienstleistungen an, die Sie nicht bestellt haben!

  • Sie können beim Ziviligericht beantragen, dass dieser Person verboten wird, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen oder sich Ihnen zu nähern. Ausserdem können Sie beantragen, dass die Person einen elektronischen Sender tragen muss, damit kontrolliert werden kann, ob sie sich an das Verbot hält. Termine können über die allgemeine Telefonnummer 061 267 81 81 vereinbart werden.

  • Nehmen Sie medizinische und psychologische Hilfe in Anspruch!

So können Sie helfen, wenn Sie Häusliche Gewalt in Ihrer Nähe wahrnehmen

Es ist nicht einfach, als Aussenstehende/r etwas zu unternehmen, wenn man von häuslicher Gewalt in seinem Umfeld erfährt, sie miterlebt oder vermutet. Falsch wäre, die Vorkommnisse zu ignorieren: Nichts zu tun schützt nämlich die Gewalttätigen! Kleine Gesten reichen oft schon aus. Achten Sie aber darauf, sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.

  • Wenn Sie Schreie oder weinende Kinder hören, Schläge wahrnehmen oder zerbrochene Gegenstände bemerken, sollten Sie den Polizeinotruf 117 verständigen. Als Aussenstehende/r können Sie nicht wissen, ob es sich ‘nur’ um einen sehr lauten und unschönen Streit handelt oder ob gefährliche Waffen im Spiel sind.

  • Wenn Sie möchten,  können Sie der Polizei mitteilen, dass Sie anonym bleiben wollen.

  • Das Klingeln bei den streitenden Nachbarn ist ein wirksames Mittel, um die Situation zu unterbrechen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, können Sie die Klingel am Hauseingang benutzen.
  • Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle wie die Opferhilfe (Tel. 061 205 09 10, Mo-Fr 8:30-12 Uhr, 13:30-16:30 Uhr) oder die Dargebotene Hand (Tel. 143, 24h). 

  • Wenn Sie wissen, dass jemand bedroht wird, informieren Sie auf jeden Fall die Polizei. Drohungen sind sehr ernst zu nehmen. Für eine Beratung und Einschätzung können Sie sich an den Sozialdienst der Polizei wenden: Sozialdienst (Fachteam Häusliche Gewalt, 061 267 70 38, kapo.sozialdienst@jsd.bs.ch)
     

Infomodule und Referate

Die Abteilung Gewaltschutz und Opferhilfe bietet für Firmen, Institutionen etc. Infomodule und Referate zum Thema Häusliche Gewalt an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Kontakt:


Für dieses Thema zuständig

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