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Restaurationsbetrieb

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Betriebsbewilligung für Restaurationsbetriebe, welche Voraussetzungen Sie für eine Bewilligung erfüllen und wie Sie bei Änderungen in Ihrem Betrieb vorgehen müssen.

Kurz erklärt

Sie wollen einen Restaurationsbetrieb (Speiselokal, Café, Bar, Diskothek, Lounge, Club, etc.) übernehmen oder eröffnen? Dafür brauchen Sie eine Betriebsbewilligung. Die Bewilligung wird nur an Personen erteilt, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und einen anerkannten gastgewerblichen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) haben.

Kommt es zu Änderungen in Ihrem Betrieb (Namenswechsel, Grösse, Wechsel Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber, Öffnungszeiten, etc.) muss die Betriebsbewilligung entsprechend angepasst werden. Eventuell ist auch ein Baugesuch erforderlich. 

Neuen Betrieb eröffnen

In diesem Fall müssen zuerst die baulichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abteilung Baubewilligungen und –kontrolle gibt Ihnen Auskunft, ob es ein Baugesuch braucht. Bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen müssen Sie eine Betriebsbewilligung zur Führung eines Restaurationsbetriebes beantragen. Vor Erteilung der Bewilligung dürfen Sie den Betrieb nicht eröffnen.

Wechsel Bewilligungsinhaberin / Bewilligungsinhaber

Die Betriebsbewilligung ist persönlich und nicht übertragbar. Sie lautet auf eine bestimmte, natürliche Person, die im Besitz eines gastgewerblichen Fähigkeitsausweises (Wirtepatent) ist. Wechselt diese Person, braucht es eine neue Bewilligung. Das Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung ist bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen einzureichen.

Änderungen der Betriebsbewilligung

Bei Änderungen bleibt die verantwortliche Person gleich und ist weiterhin Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber des Restaurationsbetriebes.

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Unvollständige oder falsche Gesuche werden kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Kosten für die Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung betragen Fr. 500.00. 

Formulare

Das Formular "Erteilung einer Betriebsbewilligung" reichen Sie für eine Neueröffnung oder bei einem Wechsel von Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber ein. 

Für alle Änderungen verwenden Sie bitte das Formular "Änderung bestehende Betriebsbewilligung".

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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