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Fumoir einrichten

Kurz erklärt

Ein Fumoir ist ein Raum innerhalb eines Betriebs, der dem Gastgewerbegesetz untersteht. In einem Fumoir darf geraucht werden. Gäste, die sich im Fumoir aufhalten, dürfen nicht bedient werden.

In einem Fumoir gelten die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen.

Möchten Sie in Ihrem bestehenden Lokal oder im Nebenraum ein Fumoir einrichten? Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei der Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle, ob bauliche Massnahmen nötig sind und Sie ein Baubegehren einreichen müssen. Dort erfahren Sie auch die Anforderungen an ein Fumoir. Weitere Informationen finden Sie unter Wie das Verfahren abläuft --> Raucherräume, Fumoirs.

Anschliessend braucht es eine Änderung Ihrer Betriebsbewilligung. Das folgende Formular können Sie online ausfüllen, speichern und ausdrucken. Unterschreiben Sie es dann und schicken Sie es per Post ein. Die nötigen Beilagen sind aufgelistet.

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Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Persönliche Sprechstunde: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

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