Freizeitgärten gestern, heute und morgen
Pachtgärten blicken in Basel auf eine lange Tradition zurück. Heute sind noch 5100 Parzellen erhalten. Damit diese weiter Bestand haben, wird die Infrastruktur stetig erneuert und modernisiert. Die Freizeitgartenstrategie gibt wichtige Impulse.
Rechtsgrundlagen der Freizeitgärten
Zu den Rechtsgrundlagen der Freizeitgärten gehört das Freizeitgartengesetz, woraus die Freizeitgartenstrategie entwickelt wurde. Aber auch die Familiengartenordnung und die Statuten der einzelnen Vereine sind Teil davon. Denn nur wenn alle Bausteine aufeinander abgestimmt sind und an den Schnittstellen gut ineinandergreifen, können Alltagsbetrieb und Planung reibungslos ablaufen.
Freizeitgartengesetz sichert Mindestflächen seit 2013
Das Freizeitgartengesetz (FGG) aus dem von der Basler Stimmbevölkerung 2011 angenommenen «Gegenvorschlag zur Initiative zum Schutz der Familiengärten» entstanden. Es trat 2013 in Kraft und sichert seither die gesetzlich vorgesehene Mindestfläche für Freizeitgärten von insgesamt 82 ha. 40 ha davon liegen im Kanton Basel-Stadt selbst, 42 ha ausserhalb des Kantons. Im Gegenzug sollen einzelne Wege und ein kleiner Teil der Infrastruktur von Passantinnen und Passanten sowie Pächterinnen und Pächtern gleichermassen benutzt werden können.
Freizeitgartengesetz von 2013
Die Vollzugsbehörde für die Inhalte des FGG ist die Stadtgärtnerei. Den detaillierten Gesetzestext können Sie hier nachlesen.
Die Basler Freizeitgärten im Wandel der Zeit
Erfahren Sie mehr über die bewegte Geschichte der Basler Freizeitgärten.
Kontakt
Stadtgärtnerei
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Telefonisch: Mo - Fr 8.00 - 12.30 / 13.30 - 16.00 Uhr