Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat mit verschiedenen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. In diesem Abkommen werden die gegenseitigen Leistungen im Bereich Militär und/oder Zivildienst angerechnet. Es sind dies:
Bundesrepublik Deutschland
Doppelbesteuerung Deutschland.pdf (Startet einen Download)Republik Argentinien
Doppelbesteuerung Argentinien.pdf (Startet einen Download)Republik Österreich
Doppelbesteuerung Österreich.pdf (Startet einen Download)Vereinigte Staaten von Amerika
Doppelbesteuerung Vereinigte Staaten von Amerika.pdf (Startet einen Download)Republik Frankreich
Doppelbesteuerung Frankreich.pdf (Startet einen Download)Welche Leistungen zu erfüllen sind, damit die entsprechende Wehrpflicht absolviert ist, ist in den aufgeführten Ländern unterschiedlich. Genauere Auskünfte kann Ihnen die Botschaft oder das Konsulat in der Schweiz geben.
Mit allen anderen Ländern unterhält die Schweizer Eidgenossenschaft kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sollten Sie vor Ihrer Einbürgerung Dienst geleistet haben, werden Sie den «nicht eingeteilten Doppelbürgern» zugewiesen und werden während maximal 11 Jahren ersatzpflichtig. Dies gilt allerdings nur bis zu Ihrem 37. Altersjahr.
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel