Ersatzpflicht
Grundsätzliches
Wer bei der Rekrutierung als Schutzdienst untauglich erklärt worden ist oder seinen Ausbildungsdienst zu Gunsten der Armee und/oder des Zivildienstes nicht vollständig geleistet hat, wird ersatzpflichtig.
Die Ersatzpflicht dauert maximal 11 Jahre oder bis zum 37. Altersjahr.
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4052 Basel
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel